Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Ludwigshafen - Deutschland Bauarbeiten BASF -KVT, Optimierung Einfahrbereich
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026032601064923360 / 210570-2026
Veröffentlicht :
26.03.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
08.06.2026
Angebotsabgabe bis :
08.06.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45000000 - Bauarbeiten
45111100 - Abbrucharbeiten
45231300 - Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen
45232450 - Bauarbeiten für Entwässerungsanlagen
45233120 - Straßenbauarbeiten
45233140 - Straßenarbeiten
45233221 - Straßenmarkierungsarbeiten
45233222 - Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten
45234140 - Bau von schienengleichen Bahnübergängen
45234160 - Fahrleitungsbauarbeiten
DEU-Ludwigshafen: Deutschland Bauarbeiten BASF -KVT, Optimierung
Einfahrbereich

2026/S 60/2026 210570

Deutschland Bauarbeiten BASF - KVT, Optimierung Einfahrbereich
OJ S 60/2026 26/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: BASF SE
E-Mail: steffen.maier@basf.com
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber
subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: BASF - KVT, Optimierung Einfahrbereich
Beschreibung: Straßen- und Tiefbauarbeiten im Einfahrbereich der Kombi Terminals
Ludwigshafen, Auszuführende Arbeiten sind u. a. Einbau/Herstellung von ca. 2.500 m²
Asphaltbefestigungen, 800 m² Pflasterflächen, 1.500 m Bordstein, 1.200 m Kabelschutzrohre,
Anpassung einer Fahrleitungsanlage inkl. Bau von 2 Höhenbegrenzungstoren, Neubau eines
2-gleisigen Bahnübergangs mit Gleistragplatten und techn. BÜ-Sicherungsanlage, Errichtung
von 2 Modulgebäuden in Containerbauweise
Kennung des Verfahrens: 4db6dafc-e563-4035-8a9f-7e49b940c79b
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen
verankerten Verpflichtungen: vgl. § 123 Abs. 2 GWB: § 21 des Arbeitnehmer-

Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl.
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...)
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des
Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261
des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Betrug: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...)
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Korruption: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und

Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische
und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10.
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Zahlungsunfähigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat

Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl. §
124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4.
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr.
5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. § 124 Abs.
1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine

Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: vgl. § 124 Abs. 1
Nr. 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug
auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen
oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Straßen- und Tiefbauarbeiten
Beschreibung: Straßen- und Tiefbauarbeiten im Einfahrbereich zum Kombiterminal
Ludwigshafen
Interne Kennung: LOT-0001 VP04

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45233120 Straßenbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45233140 Straßenarbeiten, 45233221
Straßenmarkierungsarbeiten, 45233222 Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten, 45232450
Bauarbeiten für Entwässerungsanlagen, 45231300 Bauarbeiten für Wasser- und
Abwasserrohrleitungen, 45111100 Abbrucharbeiten, 45234140 Bau von schienengleichen
Bahnübergängen, 45234160 Fahrleitungsbauarbeiten

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zusätzliche Bonitätsauskunft Der Auftraggeber vergibt
den Auftrag nur an Unternehmen, die auch wirtschaftlich leistungsfähig sind. Als Nachweis
muss der Bieter auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers eine aktuelle (nicht älter als 3
Monate ab Auftragsbekanntmachung) Bonitätsauskunft einer anerkannten Ratingagentur
(Creditreform Germany, KSV oder vergleichbar) vorlegen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderung: Referenzen Der Bieter muss über
mindestens drei geeignete Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen
verfügen. Die Referenzen müssen jeweils zwingend sämtliche nachfolgende Anforderungen
erfüllen: -Vergleichbare Leistungen im Sinne dieser Anforderung sind im Zusammenhang
ausgeführte Asphalt- und Tiefbau- und Rohrleitungsarbeiten (im Wesentlichen Entwässerung
und Kabelführungssysteme), wobei der Bieter wesentliche Teile dieser Arbeiten (mindestens
70 % der Abrechnungssumme) im eigenen Unternehmen selbst ausgeführt haben muss (d. h.
hinsichtlich dieses Anteils ohne Beauftragung von Nachunternehmern bzw. Eignungsleihe); -
Die Referenzaufträge müssen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren begonnen
und bis spätestens zum Tage der Übermittlung der Referenzangabe an den Auftraggeber
abgeschlossen worden sein. Als Nachweis muss der Bieter auf gesondertes Verlangen des
Auftraggebers eine Eigenerklärung mit aussagekräftigen Angaben zu den Referenzprojekten
vorlegen, anhand der der Auftraggeber prüfen kann, ob die Referenzen die gestellten
Anforderungen erfüllen (z. B. durch die auf Formblatt 124 genannte Referenzliste).

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Arbeitskräften Der Bieter erklärt, dass ihm
die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls
das Angebot des Bieters in die engere Wahl gelangt, gibt er mit seinem Angebot die Zahl der
in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal an.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderung: Mindestumsatz Der Bieter muss in
den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich einen Gesamtumsatz von
mindestens EUR 4.000.000,00 (netto) mit der Erbringung dem Auftragsgegenstand
vergleichbarer Leistungen erzielt haben. Als Nachweis muss der Bieter mit dem Angebot eine
Eigenerklärung zu den Umsätzen vorlegen (z. B. durch Eintragung auf Formblatt 124).

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung bezüglich Vorliegen von
Handelsregistereintragung, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte), Eintragung

bei der Industrie- und Handelskammer. Falls das Angebot des Bieters in die engere Wahl
kommt, wird er zur Bestätigung seiner Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der
Industrie- und Handelskammer.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderung: Versicherungsschutz Der Bieter
muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von jeweils
EUR 5 Mio. für Sach- und Personenschäden, 2fach maximiert pro Versicherungsjahr,
verfügen. Als Nachweis muss der Bieter auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers eine
entsprechende Versicherungsbestätigung oder eine Eigenerklärung vorlegen, wonach sich der
Bieter verpflichtet, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen und das
Vorliegen der Versicherung dem Auftraggeber umgehend nachzuweisen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Der
Bieter erklärt, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt
wurde und sich sein Unternehmen in Liquidation befindet oder nicht.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt Der Bieter
erklärt, ob für sein Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1-4, 6 VOB/A
vorliegen bzw. ob sein Unternehmen in den letzten zwei Jahren aufgrund eines Verstoßes
gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist bzw. ob
Selbstreinigungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro
wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll,
einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern, falls ihm von den zuständigen Stellen
Zugang gewährt wird.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung Der Bieter erklärt, ob er seine Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur
Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls sein Angebot in die engere Wahl
kommt, wird der Bieter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft Erklärung des Bieters, ob sein Unternehmen Mitglied der
Berufsgenossenschaft ist. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, wird er eine
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn
zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderung: LTI-Rate / Sicherheitskonzept Der
Bieter muss in den letzten drei Jahren (2023, 2024 und 2025) über eine LTI-Rate von kleiner
gleich 0,43 LTI / 200.000 Arbeitsstunden verfügt haben. Dabei meint ein LTI (Lost Time Injury)
einen Arbeitsunfall mit mindestens einem Ausfalltag. Lag die LTI-Rate des Bieters in einem
oder mehreren der letzten drei Kalenderjahre über 0,43, muss der Bieter in einem
Sicherheitskonzept erläutern, wie bzw. mit welchen Maßnahmen/Methoden er (trotz
Überschreitung der LTI-Rate von 0,43 LTI / 200.000 Arbeitsstunden in der Vergangenheit) im
Fall einer Beauftragung sicherstellt, dass bei der Erbringung der ausgeschriebenen
Leistungen Arbeitsunfälle effektiv vermieden werden können. Der Auftraggeber bewertet das
hierzu vom Bieter eingereichte Sicherheitskonzept. Er schließt das Angebot des Bieters aus,
wenn er zu dem Ergebnis gelangt, dass das Sicherheitskonzept nicht nachvollziehbar und
überzeugend dazu führt, dass bei der Erbringung des ausgeschriebenen Auftrags
Arbeitsunfälle effektiv vermieden werden können. Als Nachweis muss der Bieter mit dem
Angebot eine Eigenerklärung zur LTI-Rate abgeben (Formblatt Angaben Sicherheit und
Qualifikation). Nur falls seine LTI-Rate in einem oder mehreren der letzten drei Jahre über
0,43 lag, muss der Bieter neben der Eigenerklärung zur LTI-Rate (Formblatt Angaben
Sicherheit und Qualifikation) zudem ein Sicherheitskonzept vorlegen. Ergänzender Hinweis
des Auftraggebers: Die Eigenerklärung zur LTI-Rate bzw. das Sicherheitskonzept muss der
Bieter für das eigene Unternehmen (im Falle einer Bietergemeinschaft: alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft einzeln) sowie für alle von ihm eingesetzten Nachunternehmer mit dem
Angebot vorlegen. Für bei Angebotsabgabe noch nicht namentlich und erst später auf
Verlangen des Auftraggebers benannte Nachunternehmer ist die entsprechende LTI-Rate, das
Sicherheitskonzept und die ausgefüllte Anlage mit der Benennung des Nachunternehmers
nachzureichen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: PQ-Verzeichnis der Deutsche Bahn AG Der Bieter, ein
von ihm für diese Arbeiten vorgesehener und im FB 233 entsprechend benannter
Nachunternehmer oder ein für diese Arbeiten vorgesehenes Mitglied der Bietergemeinschaft
muss im PQ-Verzeichnis der Deutsche Bahn AG für die Warengruppen Oberleitungsanlagen
Standard als präqualifiziert mit einer Gültigkeitsdauer bis mindestens 31. März 2027
eingetragen sein und auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einen Auszug aus dem
PQ-Verzeichnis zum Beleg dieser Anforderung vorlegen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderung: Kein Russlandbezug Im Sinne des
Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 Der Bieter, seine etwaigen Unterauftragnehmer, Lieferanten und
Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nimmt,
dürfen keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Als
Nachweis muss der Bieter mit dem Angebot eine Eigenerklärung auf dem Formblatt
Erklärung zu Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 vorlegen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen (oder Teile davon) offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E35581444

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E35581444
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/06/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 08/06/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf
Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem
öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb
von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160
Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem
Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb
von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der

Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen,
so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach §
135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von
30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich
nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das
Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs.
4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§
169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: BASF SE
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Sellhorn Ingenieurgesellschaft mbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: Sellhorn Ingenieurgesellschaft mbH

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: BASF SE
Registrierungsnummer: HRB6000
Postanschrift: Carl-Bosch-Straße 38
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Postleitzahl: 67056
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
E-Mail: steffen.maier@basf.com
Telefon: +49 621 6074576
Internetadresse: https://www.basf.com
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Sellhorn Ingenieurgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: HRB51426
Postanschrift: Teilfeld 5
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
E-Mail: info@sellhorn-hamburg.de
Telefon: +49 361201-0
Fax: +49 361201-28
Internetadresse: www.sellhorn.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet

8.1. ORG-0003

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228 9499-0
Fax: +49 228 9499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: cf445683-c3d8-46c9-885a-69d718eb077e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/03/2026 11:34:02 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 60/2026
Datum der Veröffentlichung: 26/03/2026

Referenzen:
https://www.basf.com
https://www.subreport.de/E35581444
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202603/ausschreibung-210570-2026-DEU.txt

 
 
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau