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Titel :
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DEU-Stuttgart - Deutschland Beratung im Bereich Infrastrukturen Unterstützung der Kompetenzstelle RadPARKEN bei der Fachberatung, Prozessbegleitung, Projektentwicklung und Kommunikation
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025121901160586256 / 848633-2025
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Veröffentlicht :
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19.12.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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30.01.2026
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Angebotsabgabe bis :
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30.01.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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71311300 - Beratung im Bereich Infrastrukturen
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DEU-Stuttgart: Deutschland Beratung im Bereich Infrastrukturen
Unterstützung der Kompetenzstelle RadPARKEN bei der Fachberatung,
Prozessbegleitung, Projektentwicklung und Kommunikation
2025/S 245/2025 848633
Deutschland Beratung im Bereich Infrastrukturen Unterstützung der Kompetenzstelle
RadPARKEN bei der Fachberatung, Prozessbegleitung, Projektentwicklung und Kommunikation
OJ S 245/2025 19/12/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
E-Mail: info@nvbw.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches
Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Unterstützung der Kompetenzstelle RadPARKEN bei der Fachberatung,
Prozessbegleitung, Projektentwicklung und Kommunikation
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu beauftragen, der
die NVBW im Auftrag des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg dabei unterstützt, das
Thema Radparken in Baden-Württemberg voranzutreiben, auszubauen und zu etablieren. Die
zentrale landesweite Beratungs- und Unterstützungsstruktur für das Thema Fahrradparken in
Baden-Württemberg ist die Kompetenzstelle RadPARKEN. Sie berät bisher Kommunen
individuell bei der Planung und Umsetzung von Radabstellanlagen. Um eine noch
flächendeckendere Wirkung zu erzielen, wird die Kompetenzstelle im Rahmen des
Umsetzungsprogramms zur RadSTRATEGIE weiterentwickelt und strategisch ausgerichtet. Im
Rahmen des Umsetzungsprogramms zur RadSTRATEGIE Baden-Württemberg wird die
Maßnahme Fahrradfreundliche Bahnhöfe entwickelt, mit dem Ziel, einheitliche
Qualitätsstandards zu etablieren, die sowohl bauliche als auch betriebliche Aspekte des
Fahrradparkens an Bahnhöfen berücksichtigen. Der Auftragnehmer (AN) nimmt die Rolle
eines Full-Service-Dienstleisters ein, der alle Leistungen gesamthaft konzipiert, plant und
umsetzt sowie evaluieren lässt. Der Auftraggeberin (AG) obliegt die Steuerungsfunktion. Sie
ist die Ansprechpartnerin für den AN, leitet wichtige Informationen an den AN weiter und erteilt
Freigaben. Die AG selbst setzt die Maßnahme nicht um. Alle Leistungen, die Teil einer
erfolgreichen Umsetzung der Arbeitspakete sind, werden vom AN als Dienstleistung erbracht.
Vergisst die AN, wichtige Teilleistungen zu kalkulieren, können diese nicht nachträglich
berechnet werden.
Kennung des Verfahrens: de15ae9b-b862-48a2-910a-6a26a1d17009
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert
den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite
Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt.
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71311300 Beratung im Bereich Infrastrukturen
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Antrages
nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis
der Eignung nach Kapitel 5.1 bis 5.3 der Vergabeunterlagen Teil A unter Fristsetzung von den
Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen,
kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für
Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im
offenen Verfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt.
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, ob die unter §§ 123 und
124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125
GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern. Von der
Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in
Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt
worden sind. Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren
vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit abgegeben haben. Gemäß den Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
ist eine Zusammenarbeit mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen
verboten. Daher ist die Erklärung gemäß Anlage zu den Vergabeunterlagen zu unterzeichnen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem
Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden
ausgeschlossen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Geben
mehrere Unternehmen einen gemeinschaftlichen Antrag ab, so hat die Bietergemeinschaft in
ihrem Antrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser
Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt
sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die
Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende
Vollmacht ist dem Antrag beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als
Gesamtschuldner haften. Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer
Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von
Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Unterstützung der Kompetenzstelle RadPARKEN bei der Fachberatung,
Prozessbegleitung, Projektentwicklung und Kommunikation
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu beauftragen, der
die NVBW im Auftrag des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg dabei unterstützt, das
Thema Radparken in Baden-Württemberg voranzutreiben, auszubauen und zu etablieren. Die
zentrale landesweite Beratungs- und Unterstützungsstruktur für das Thema Fahrradparken in
Baden-Württemberg ist die Kompetenzstelle RadPARKEN. Sie berät bisher Kommunen
individuell bei der Planung und Umsetzung von Radabstellanlagen. Um eine noch
flächendeckendere Wirkung zu erzielen, wird die Kompetenzstelle im Rahmen des
Umsetzungsprogramms zur RadSTRATEGIE weiterentwickelt und strategisch ausgerichtet. Im
Rahmen des Umsetzungsprogramms zur RadSTRATEGIE Baden-Württemberg wird die
Maßnahme Fahrradfreundliche Bahnhöfe entwickelt, mit dem Ziel, einheitliche
Qualitätsstandards zu etablieren, die sowohl bauliche als auch betriebliche Aspekte des
Fahrradparkens an Bahnhöfen berücksichtigen. Der Auftragnehmer (AN) nimmt die Rolle
eines Full-Service-Dienstleisters ein, der alle Leistungen gesamthaft konzipiert, plant und
umsetzt sowie evaluieren lässt. Der Auftraggeberin (AG) obliegt die Steuerungsfunktion. Sie
ist die Ansprechpartnerin für den AN, leitet wichtige Informationen an den AN weiter und erteilt
Freigaben. Die AG selbst setzt die Maßnahme nicht um. Alle Leistungen, die Teil einer
erfolgreichen Umsetzung der Arbeitspakete sind, werden vom AN als Dienstleistung erbracht.
Vergisst die AN, wichtige Teilleistungen zu kalkulieren, können diese nicht nachträglich
berechnet werden.
Interne Kennung: LOT-0001 E43841937
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71311300 Beratung im Bereich Infrastrukturen
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des
Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem
auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, vorzulegen. Falls durch
einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des
Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie
eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend.
Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte
(Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art
und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die
Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben. Die Beauftragung von
Subunternehmern nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des
Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen
an Unterauftragnehmer (Fremdleistungen) nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen
bzw. den rechtlichen Vorgaben des Ministeriums für Verkehr zu verfahren. Unternehmen, die
sich mehrfach sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder
Nachunternehmer an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen
das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 1. Preis 50 % a. Höhe des Pauschalsatzes für die Projektsteuerung AP1 10 %
Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Mittelwert aller Angebote ermittelt. Dieser
Mittelwert erhält die halbe Punktzahl. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen
des Mittelwertes. Die volle Punktzahl erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,5-fachen Preis des
Mittelwertes. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0,
bzw. alle Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine
lineare Interpolation gerundet auf volle Punktzahl. b. Höhe der Stundensätze für AP2, AP3,
AP4 30% Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Mittelwert aller gewichtete
Stundensätze eines Angebots gebildet. Sodann wird der Mittelwert aller Angebote berechnet.
Dieser Mittelwert erhält die halbe Punktzahl. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,5-
fachen des Mittelwertes. Die volle Punktzahl erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,5-fachen
Preis des Mittelwertes. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Preisen erhalten
ebenfalls 0, bzw. alle Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt
über eine lineare Interpolation gerundet auf volle Punktzahl. c. Preise der Beispielaufgaben
(siehe Anlage 9) 10 % Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Mittelwert aller
Angebote ermittelt. Dieser Mittelwert erhält die halbe Punktzahl. 0 Punkte erhält ein fiktives
Angebot mit dem 1,5-fachen des Mittelwertes. Die volle Punktzahl erhält ein fiktives Angebot
mit dem 0,5-fachen Preis des Mittelwertes. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden
Preisen erhalten ebenfalls 0, bzw. alle Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen
liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation gerundet auf volle Punktzahl. Die
Preise der Beispielaufgaben bitte im Angebot erläutern, sodass nachvollzogen werden kann,
wie sich die Preise zusammensetzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: 2. Qualität des Angebots 30% a. Beispielaufgaben (Anlage 9) Qualität und
Kreativität der Ausführungen zu den Aufgaben. 10 % b. Angebot 20 % Im Angebot soll der
Bieter darlegen, wie er die gewünschte Leistung versteht und wie er diese umsetzen möchte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Eingebrachte Erfahrung
Beschreibung: 3. Eingebrachte Erfahrung mit vergleichbaren Aufgaben / 2 Referenzen 20 %
Die eingereichten Referenzen werden mittels einer Bewertungsmatrix bewertet. Bitte reichen
Sie nur die geforderte Anzahl der Referenzen ein. Weitere Referenzen werden nicht gewertet.
Alle Referenzen müssen jünger als fünf Jahre sein. Zur Erklärung und Verdeutlichung der
Referenzen für den AG sind vom Bieter auf maximal drei Seiten eine Beschreibung der
Referenzobjekte mit Ansichten und /oder Fotos vorzulegen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 20,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E43841937
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E43841937
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/01/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Antrages
nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis
der Eignung nach Kapitel 5.1 bis 5.3 der Vergabeunterlagen Teil A unter Fristsetzung von den
Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen,
kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/01/2026 11:15:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Geben
mehrere Unternehmen einen gemeinschaftlichen Antrag ab, so hat die Bietergemeinschaft in
ihrem Antrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser
Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt
sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die
Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende
Vollmacht ist dem Antrag beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als
Gesamtschuldner haften. Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer
Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von
Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
Finanzielle Vereinbarung: Die Vergütung erfolgt zu den vereinbarten Preisen nach
Leistungserbringung und nach Rechnungsstellung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist
auszuweisen. Ab dem 01. Januar 2022 sind öffentliche Auftragnehmer nach § 4a E-
Government Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung
Baden-Württemberg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine
Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000
Euro ohne Umsatzsteuer. Für die elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte
ausschließlich den zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit
weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr
Rechnungsdokument muss dazu im Standard X-Rechnung oder einem anderen der Norm EN
16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere
Leitweg-ID 08111000-U0005-40 aufweisen.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe
dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim
Regierungspräsidium Karlsruhe. Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstrasse 17 76131 Karlsruhe Telefon: 0721/926-8730
Telefax: 0721/926-3985 Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB
unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach
der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer
einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: NVBW -
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: NVBW -
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-
Württemberg mbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg
mbH
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00006263
Postanschrift: Rosensteinstraße 37B
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
E-Mail: info@nvbw.de
Telefon: +49 711 23 991 1125
Internetadresse: https://www.nvbw.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstrasse 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721 926 8730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 34a0190d-7c03-49da-b4fe-6472e590dced - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/12/2025 10:48:37 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 245/2025
Datum der Veröffentlichung: 19/12/2025
Referenzen:
https://www.nvbw.de
https://www.subreport.de/E43841937
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202512/ausschreibung-848633-2025-DEU.txt
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