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Titel :
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DEU-Hannover - Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung MHH - Rahmenvereinbarung für die Strategie-, Management- und Implementierungsberatung zur Begleitung der digitalen Transformation
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025110400501363329 / 728969-2025
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Veröffentlicht :
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04.11.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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21.11.2025
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Angebotsabgabe bis :
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04.12.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
72220000 - Systemberatung und technische Beratung
72260000 - Dienstleistungen in Verbindung mit Software
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DEU-Hannover: Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung,
Internet und Hilfestellung MHH - Rahmenvereinbarung für die Strategie-,
Management- und Implementierungsberatung zur Begleitung der digitalen
Transformation
2025/S 212/2025 728969
Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung MHH -
Rahmenvereinbarung für die Strategie-, Management- und Implementierungsberatung zur
Begleitung der digitalen Transformation
OJ S 212/2025 04/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Medizinische Hochschule Hannover
E-Mail: zentraleinkauf@mh-hannover.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches
Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: MHH - Rahmenvereinbarung für die Strategie-, Management- und
Implementierungsberatung zur Begleitung der digitalen Transformation
Beschreibung: Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH )erwartet neben bereits
bekannten Herausforderungen bei der Digitalisierung klinischer Prozesse, auch das Auftreten
derzeit noch unbekannter Herausforderungen. Die MHH benötigt für ihre digitale und kulturelle
Transformation bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen. Gegenstand des
Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem
Wirtschaftsteilnehmer für die notwendigen Unterstützungsleistungen.
Kennung des Verfahrens: 4ab23a72-3a7d-4af2-a40c-c333f74f2031
Interne Kennung: 2025/732/8114
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72220000 Systemberatung und technische Beratung, 72260000
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Carl-Neuberg-Straße 1
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YDWYTKQQNSGN# Bitte beachten
Sie weitere Informationen zu Ablauf, Eignungsbedingungen, fachliche Anforderungen und
Bewertungskonzept zur Vergabe in dem mit dem Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten
Dokument: VergabeInfos Ablauf Bedingungen Bewertung VgV 2025-732-8114.pdf Die
Bewertung der Angebote erfolgt nach folgenden Zuschlagskriterien: - Angebotspreis:
Gewichtung 30 % - Mitarbeiter-Expertise: Gewichtung 40% - Strategie-/Projektkompetenz:
Gewichtung 30 % Mitarbeiter-Expertise: Die Bieter haben die Anlage 9 Expertisebogen
auszufüllen und mit den gewünschten Anlagen und Nachweisen einzureichen. Strategie-
/Projektkompetenz: Die Bieter haben zu den drei abgefragten Kernfragen Unterlagen
einzureichen, maximal 10 PowerPoint-Seiten je Kernfrage.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Erfüllung der Bedingungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG)
und der Anforderungen gemäß NTVergG
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche;
Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
Betrug: § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des
Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232a Abs. 1-5,
den 232b bis 232a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Gem. §123 Abs 4 GWB
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gem.
§123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat.
Zahlungsunfähigkeit: Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund
wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr.
2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gem. §
124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein
fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem.
§124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche
Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit
anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. § 124 GWB
Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. § 124
GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gem. § 124
GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat,
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das
Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: MHH - Rahmenvereinbarung für die Strategie-, Management- und
Implementierungsberatung zur Begleitung der digitalen Transformation
Beschreibung: Die MHH befindet sich in einer umfassenden digitalen Transformation. In den
kommenden Jahren wird sukzessive ein ganzheitlich vernetztes, plattform-basiertes MHH IT-
Ökosystem aufgebaut, welches historisch gewachsene isolierte IT-Architekturen ablösen wird.
Dieses ambitionierte Digitalisierungsvorhaben umfasst unterschiedliche Perspektiven als
visionäre Leitplanken für Konzeption, Planung und Umsetzung des
Transformationsvorhabens. Sie definieren zentrale Bereiche bzw. Handlungsfelder
unterschiedlicher Anspruchsgruppen, welche in Summe die ganzheitliche Transformation der
MHH ermöglichen und durch vielzählige Projektinitiativen umgesetzt werden: Smarte Klinische
Prozesse: Ausgestaltung durchgängig digitaler Arbeitsabläufe, die den gesamten
Behandlungspfad - ambulant wie stationär - transparent und effizient abbilden. Daten werden
einmalig erfasst und intelligent weitergenutzt, um administrative Aufwände zu minimieren und
die Behandlungsqualität zu maximieren. Intuitive Digitale Werkzeuge: Entwicklung und
Etablierung von Anwendungen mit herausragender Benutzerfreundlichkeit (UX), die unsere
Mitarbeitenden in ihrer täglichen Arbeit intuitiv unterstützen, die Akzeptanz fördern und Freude
an der Nutzung schaffen. Offene Interoperabilitäts-Plattform: Aufbrechen von Datensilos durch
Aufbau einer offenen, modularen Plattform. Ersetzung monolithischer Systeme durch
interoperable Dienste zur Gewährleistung eines sicheren und standardisierten
Datenaustausch zwischen allen Anwendungen und Partnern. Intelligente Entscheidungs-
Unterstützung: Nutzbarmachung vorhandener Daten zur Unterstützung bei klinischen und
pflegerischen Entscheidungen. Integrierte Systeme für Medikationsmanagement,
Qualitätssicherung und KI-basierte Diagnostik erhöhen die Patientensicherheit und fördern
eine evidenzbasierte Behandlung. Digitales Patienten-Empowerment: Aktivierung der
Patientinnen und Patienten zu aktiven Partnern ihrer Gesundheit über ein sicheres digitales
Patientenportal u.a. zur Kommunikation über Sektoren- und Einrichtungsgrenzen hinweg.
FAIR-Data-Ökosystem für die Forschung: Aufbau einer Infrastruktur, welche das Management
der Forschungsdaten konsequent nach den FAIR-Prinzipien (Findable, Accessible,
Interoperable, Reusable) ermöglicht. Beschleunigte Translation & Data Science: Schaffung
eines optimalen Umfeldes für Data Science durch die enge Verzahnung von Versorgungs- und
Forschungsdaten. Durch die schnelle Validierung und Implementierung neuer Erkenntnisse
direkt am Krankenbett ermöglicht eine Verkürzung von Entwicklungszeiten. High-Performance
Computing für KI & Präzisionsmedizin: Aufbau einer High-Performance-Computing-
Infrastruktur mit den notwendige Rechenleistung für die Medizin der Zukunft. (u.a.
Genomsequenzierung oder Entwicklung komplexer KI-Modelle). Messbare Digitale Reife &
Exzellenz: Aktive und transparente Steuerung der digitalen Transformation anhand
anerkannter Reifegradmodelle (wie EMRAM). Komplexität des Hochschul-IT-Ökosystems:
Das angestrebte IT-Ökosystem der Hochschule bildet die zentrale technologische Grundlage
für alle klinischen Prozesse. Es basiert auf einer plattformorientierten Architektur, die
spezialisierte Fachanwendungen nahtlos integriert und über standardisierte Schnittstellen
interoperabel vernetzt. Die MHH erwartet neben bereits bekannten Herausforderungen bei der
Digitalisierung klinischer Prozesse, auch das Auftreten derzeit noch unbekannter
Herausforderungen. Die MHH benötigt für ihre digitale und kulturelle Transformation
bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer für die notwendigen
Unterstützungsleistungen. Mit der Rahmenvereinbarung wird eine geschätzte
Maximalabnahmemenge von 3.500 Personentagen (28.000 Stunden) ausgeschrieben. Es wird
eine Mindestabnahmemenge von 730 Personentagen (5.840 Stunden) zugesichert, über die
darüber hinaus gehenden Personentage wird keine Abnahmeverpflichtung vereinbart. Mit der
Rahmenvereinbarung werden die preislichen Konditionen bei Leistungsabruf geregelt. Die
Rahmenvereinbarung wird für die Mindestvertragsdauer von 48 Monaten ausgeschrieben, mit
einer Verlängerungsoption von 1+1 Jahren. Die maximale Vertragslaufzeit der
Rahmenvereinbarung inklusive Verlängerung beträgt 72 Monate.
Interne Kennung: 2025/732/8114
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72220000 Systemberatung und technische Beratung, 72260000
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Carl-Neuberg-Straße 1
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung kann um 1+1 Jahre
verlängert werden.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: keine
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Aufnahme von Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
(LKSG) und zur Tariftreueerklärung nach NTVergG, Tariftreue- und Mindestentgelterklärung,
Angabe von Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter, Sorgfaltspflicht im Bereich der
Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten, Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Fragebogen zur Eignungspruefung in der Angebotsphase.xlsx (Mit dem
Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Eignung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung Drittunternehmen (Mit dem Angebot;
Mittels Eigenerklärung):
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Anlage 2 Erklärung NTVergG Drittunternehmen (Mit dem Angebot; Mittels
Eigenerklärung):
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Anlage 3 Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Mit dem Angebot;
Mittels Eigenerklärung):
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Anlage 4 Verpflichtungserklärung von eingebundenen Drittunternehmen (Mit
dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Versicherungsnachweis Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem
Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Nachweis Zertifizierung nach ISO 9001:2015 oder gleichwertig (Mit dem
Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Anlage 8 Referenzliste (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung Referenzen
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister - Eintragung in das Berufs-
oder Handelsregister ihres Sitzes /Wohnsitzes oder vergleichbares Register, soweit dies in
dem Mitgliedstaat geführt wird.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eigenerklärung AentG/ AufenthG/ SchwarzArbG/ MiLoG - 1. Mir/Uns ist
bekannt, dass Bewerber gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) von der
Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine
angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit
ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer
Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt
auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der
Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 2. Mir
/Uns ist bekannt, dass Öffentliche Auftraggeber gemäß § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
einen Bewerber oder einen Bieter vom Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder
Dienstleistungsauftrag ausschließen können, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder
Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB III) mit einer Geldbuße von wenigstens Zweitausendfünfhundert Euro
rechtskräftig belegt worden ist oder nach den §§ 10, 10a oder 11
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden
ist. 3. Mir/Uns ist bekannt, dass Öffentliche Auftraggeber gemäß § 21 SchwarzArbG einen
Bewerber oder Bieter bis zu einer Dauer von drei Jahren ausschließen sollen, wenn dieser
oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nach § 8 Absatz 1 Nummer 2,
§§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 4. Absatz 1 oder 2 Nummer 3 SGB III, §§ 15, 15a, 16
Absatz 1 Nummer 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungs-gesetzes (AÜG) oder §
266a Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuches (StGB) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer
Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. Das Gleiche gilt
auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall
angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung
nach Satz 1 besteht. 5. Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 19 Mindestlohngesetz
(MiLoG) von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder
Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung
ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines Verstoßes nach § 21
MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
Kriterium: Supply-Chain-Management
Beschreibung: Eigenerklärung Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in
Lieferketten - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - Eigenerklärung Gesetz über die
unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
(LkSG) Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft
getreten. Ab dem 1. Januar 2024 müssen auch Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten die
Vorgaben des LkSG erfüllen. Das LkSG verpflichtet diese Unternehmen, in Ihren Lieferketten
menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu
beachten. Die MHH unterliegt den gesetzlichen Verpflichtungen des LkSG. Dies umfasst auch
die sich aus § 6 Abs. 4 LkSG ergebende Pflicht, angemessene Präventionsmaßnahmen
bezüglich ihrer Lieferanten zu ergreifen. Die folgende Eigenerklärung stellt dabei eine
risikobasierte Maßnahme dar, um dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Das
Einholen der Eigenerklärung erfolgt also unabhängig davon, ob die (potenziellen)
Vertragspartnerxinnen selbst Verpflichtete nach dem LkSG sind, sondern basiert auf der
individuellen Risikobewertung der Geschäftsbeziehung. Alle Angaben in dieser Eigenerklärung
werden ausschließlich zum Zweck des Nachweises von Präventionsmaßnahmen verwendet
und nicht an Dritte weitergegeben. 1. Wir haben Kenntnis davon genommen, dass die MHH
den Verpflichtungen des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in
Lieferketten vom 16.07.2021 (LkSG) unterliegt. 2. Wir stimmen der Durchführung von
angemessenen risikobasierten Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der
Menschenrechtsstrategie durch die MHH und / oder die von der MHH mit der Durchführung
der o.g. Kontrollen beauftragten Unternehmen / Institutionen zu. 3. Uns ist bekannt, dass
Unternehmen von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder
Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung
nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen von Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden sollen, die - wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach
§ 24 Absatz 1 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 175.000 EUR, - wegen eines
rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 2 Satz 2 LkSG in Verbindung mit § 24
Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 1.500.000 EUR, -
wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 2 Satz 2 LkSG in
Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens
2.000.000 EUR, - wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach des § 24 Absatz 3
LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen
Jahresumsatzes 4. Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem
Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur
nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig
festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit
einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden sind. 5. Ich/Wir erkläre
(n) hiermit, - dass keine Strafen oder Geldbußen für die vorgenannten Tatbestände oder nach
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gegen mein/unser Unternehmen oder eine
Person verhängt worden sind, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen
ist, - dass keine zuvor genannten Gründe vorliegen, die einen Ausschluss meines/unseres
Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. 6. Sofern wir
selbst Verpflichtete nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind, erklären wir
hiermit, dass keine Geldbußen in der vorgenannten Höhe für die vorgenannten Tatbestände
oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gegen mein/unser Unternehmen oder
eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen
zuzurechnen ist. 7. Sofern wir nicht selbst Verpflichtete nach dem
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind, erklären wir hiermit, dass durch mein/unser
Unternehmen oder einer Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen
zuzurechnen ist, keine rechtskräftigen Verurteilungen aufgrund von Verstößen gegen die
jeweils geltenden Gesetze zum Schutz von Menschenrechten und zum Schutz der Umwelt in
den letzten 5 Jahren bekannt sind.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens aus
dem Geschäftsjahr 2024 - Angabe des Wertes in EUR/netto - Geforderte Mindeststandards
(Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 30 Millionen Euro (netto) betragen
haben, da die Auftragsausführung mit hohen Risiken verbunden ist bzw. jedenfalls rechtzeitig
erfolgen muss.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens aus
dem Geschäftsjahr 2023 - Angabe des Wertes in EUR/netto - Geforderte Mindeststandards
(Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 30 Millionen Euro (netto) betragen
haben, da die Auftragsausführung mit hohen Risiken verbunden ist bzw. jedenfalls rechtzeitig
erfolgen muss.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens aus
dem Geschäftsjahr 2022 - Angabe des Wertes in EUR/netto - Geforderte Mindeststandards
(Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 30 Millionen Euro (netto) betragen
haben, da die Auftragsausführung mit hohen Risiken verbunden ist bzw. jedenfalls rechtzeitig
erfolgen muss.
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Erklärung über den spezifischen durchschnittlichen Umsatz des Unternehmens
aus dem Geschäftsjahr 2024 bezogen auf die mit dem Vergabeverfahren zu vergebenden
Leistungen - Angabe des Wertes in EUR/netto - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung
führt zum Ausschluss): Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen im Gesundheitswesen jeweils mindestens 15
Millionen Euro (netto) betragen haben. Der Bieter ist verpflichtet, entsprechende Referenzen
auf gesonderte Anforderung des AG zum Nachweis der Leistungen bereitzustellen.
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Erklärung über den spezifischen durchschnittlichen Umsatz des Unternehmens
aus dem Geschäftsjahr 2023 bezogen auf die mit dem Vergabeverfahren zu vergebenden
Leistungen - Angabe des Wertes in EUR/brutto - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung
führt zum Ausschluss): Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen im Gesundheitswesen jeweils mindestens 15
Millionen Euro (netto) betragen haben. Der Bieter ist verpflichtet, entsprechende Referenzen
auf gesonderte Anforderung des AG zum Nachweis der Leistungen bereitzustellen.
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Erklärung über den spezifischen durchschnittlichen Umsatz des Unternehmens
aus dem Geschäftsjahr 2022 bezogen auf die mit dem Vergabeverfahren zu vergebenden
Leistungen - Angabe des Wertes in EUR/netto - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung
führt zum Ausschluss): Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen im Gesundheitswesen jeweils mindestens 15
Millionen Euro (netto) betragen haben. Der Bieter ist verpflichtet, entsprechende Referenzen
auf gesonderte Anforderung des AG zum Nachweis der Leistungen bereitzustellen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Angaben zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung - Nachweis einer
Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: 3,0 Mio. EUR für Personen-
und Sachschäden, jeweils 2-fach maximiert je Versicherungsjahr 3,0 Mio. EUR für
Vermögensschäden, jeweils 2-fach maximiert je Versicherungsjahr Sofern der Nachweis nicht
bereits mit dem Angebot in der geforderten Höhe erbracht werden kann, reicht zunächst die
schriftliche Zusage bzw. Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall eine Versicherung in
der geforderten Höhe erfolgt. Die Versicherungsbestätigung ist nach Zuschlagserteilung
innerhalb einer Woche dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Seitens des Bieters sind
folgende Angaben zu machen: Versichert bei/Angabe des Versicherers Angabe der
Versicherungs-Nr. Deckungssumme Personen- und Sachschäden: Deckungssumme
Vermögensschäden:
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzen - Die Anlage 8 Referenzliste ist ausgefüllt einzureichen. Geforderte
Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Es sind?mindestens fünf geeignete
Referenzprojekte?aus dem?DACH-Raum?vorzulegen, die inhaltlich mit dem
ausgeschriebenen Leistungsgegenstand?vergleichbar?sind. Als Referenzgeber muss?
mindestens ein Maximal-versorger oder ein Universitätsklinikum mit über 800 Planbetten?
benannt sein. Die folgenden Anforderungen sind dabei zu erfüllen: 1. Die Referenz muss von
einem Krankenhaus stammen, das unter die?KRITIS-Verordnung?fällt (bzw. eine
vergleichbare Einstufung in Österreich oder der Schweiz besitzt). 2. Der?Leistungszeitraum?
der Referenzprojekte muss innerhalb der letzten?sechs Jahre?liegen. 3. Jede Referenz muss
ein? Projektvolumen? von mindestens 800 Beratertagen?mit einem Krankenhauskunden oder
ein?finanzielles Volumen von über 1.200.000 Euro netto?nachweisen, um die erforderliche?
Parallelität von Beratungstiefe und Teamgröße?zu belegen. 4. Der Bieter muss jeweils anhand
mindestens einer Referenz aus dem DACH-Raum nachweisen, dass er über folgende
Beratungserfahrungen verfügt: - Durchführung von KHZG-Digitalisierungsprojekten mit einem
bewilligtem Fördervolumen von über 20 Mio. EUR, inklusive Programm- und
Projektmanagement in Krankenhäusern - Konzeption, Implementierung und Betrieb?von
Interoperabilitätsplattformen in Krankenhäusern - Unterstützung und Steuerung von
Veränderungsprozessen (Change Management) im Rahmen strategischer
Transformationsvorhaben in Krankenhäusern - Konzeption und Steuerung beim Auf- und
Ausbau der digitalen Infrastruktur in Krankenhäusern - Beratung bei der?Einführung von
Krankenhausinformationssystemen (KIS) in Krankenhäusern Eine Referenz gilt als?geeignet,
wenn sie hinsichtlich?Umfang, Komplexität und Anforderungen?hinreichend mit der
ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist und somit belastbare Rückschlüsse auf die
Leistungsfähigkeit des Bieters zulässt. Hierfür ist eine?detaillierte Projektbeschreibung?der
erbrachten Leistungen erforderlich. Mit Einreichung des Angebots erklärt sich der Bieter
/Bewerber mit einer Prüfung bzw. Kontaktaufnahme zu den angegebenen Referenzen
einverstanden. Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben liegt in der Verantwortung des
Bieters/Bewerbers.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter_Innen (jährlich im Durchschnitt) in Bezug
auf die angegebenen Expertisen für das Geschäftsjahr 2024 - Geforderte Mindeststandards
(Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Nachzuweisen ist, dass in jedem der letzten 3 Jahre
mindestens durchschnittlich 400 Beschäftigte in Bezug auf die angegebenen Expertisen (siehe
VergabeInfos Ablauf Bedingungen Bewertung VgV 2025-732-8114, 5.2.2) beschäftigt waren.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter_Innen (jährlich im Durchschnitt) in Bezug
auf die angegebenen Expertisen für das Geschäftsjahr 2023 - Geforderte Mindeststandards
(Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Nachzuweisen ist, dass in jedem der letzten 3 Jahre
mindestens durchschnittlich 400 Beschäftigte in Bezug auf die angegebenen Expertisen (siehe
VergabeInfos Ablauf Bedingungen Bewertung VgV 2025-732-8114, 5.2.2) beschäftigt waren.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter_Innen (jährlich im Durchschnitt) in Bezug
auf die angegebenen Expertisen für das Geschäftsjahr 2022 - Geforderte Mindeststandards
(Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Nachzuweisen ist, dass in jedem der letzten 3 Jahre
mindestens durchschnittlich 400 Beschäftigte in Bezug auf die angegebenen Expertisen (siehe
VergabeInfos Ablauf Bedingungen Bewertung VgV 2025-732-8114, 5.2.2) beschäftigt waren.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Zertifizierung nach ISO 9001:2015 oder gleichwertig - Geforderte
Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Nachzuweisen ist eine Zertifizierung
nach ISO 9001:2015 oder gleichwertig.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und
Vergabegesetz) - Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung,
welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden. Hiermit
verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses
Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen 1. meinen/unseren
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11.
August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein
Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (ab 01.01.2024: 12,41 Euro/ ab
01.01.2025: 12,82 Euro) zu zahlen und 2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein
Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben
aus: > den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) > den Regelungen des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) > den auf Grundlage des AEntG oder AÜG
erlassenen Rechtsverordnungen sowie > aus einem auf der Grundlage von § 5 des
Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4
Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG (Stand: 01.Januar 2024)
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/11/2025 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXS0YDWYTKQQNSGN/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YDWYTKQQNSGN
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXS0YDWYTKQQNSGN
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/12/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine besonderen Bedingungen. Bei der Prüfung der eingehenden
Angebote werden die Vorgaben gem. VgV § 56 ff. berücksichtigt.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/12/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mitarbeiter-Expertise: Die Bieter haben die
Anlage 9 Expertisebogen auszufüllen und mit den gewünschten Anlagen und Nachweisen
einzureichen. Strategie-/Projektkompetenz: Die Bieter haben zu den drei abgefragten
Kernfragen Unterlagen einzureichen, maximal 10 PowerPoint-Seiten je Kernfrage. Weitere
Informationen dazu sind dem Dokument VergabeInfos Ablauf Bedingungen Bewertung VgV
2025-732-8114.pdf . zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen MHH
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin,
dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer
unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem
hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Medizinische Hochschule Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Medizinische Hochschule Hannover
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Medizinische Hochschule Hannover
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Medizinische Hochschule Hannover
Registrierungsnummer: 03-0141700000-23
Postanschrift: Carl-Neuberg-Straße 1
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Kontaktperson: GB IV - Logistik, Abteilung Zentraleinkauf OE 1260
E-Mail: zentraleinkauf@mh-hannover.de
Telefon: +49 5115326364
Fax: +49 5115323375
Internetadresse: http://www.mh-hannover.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Medizinische Hochschule Hannover
Registrierungsnummer: 03-0141700000-23
Postanschrift: Carl-Neuberg-Straße 1
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Kontaktperson: GB IV - Logistik, Abteilung Zentraleinkauf OE 1260
E-Mail: zentraleinkauf@mh-hannover.de
Telefon: +49 5115326364
Fax: +49 5115323375
Internetadresse: http://www.mh-hannover.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5de614bf-427c-4f5d-8826-6a47afc31957 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/11/2025 13:08:35 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 212/2025
Datum der Veröffentlichung: 04/11/2025
Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YDWYTKQQNSGN
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YDWYTKQQNSGN/documents
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersach
sen-144803.html
http://www.mh-hannover.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202511/ausschreibung-728969-2025-DEU.txt
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