Titel :
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DEU-Schwerin - Pilotprojekt zur Erarbeitung von Schnittstellen zum Datenabruf bei den Bundesländern
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025052206451652121 / 954135-2025
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Veröffentlicht :
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22.05.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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09.06.2025
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Angebotsabgabe bis :
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09.06.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Dienstleistungsauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
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Pilotprojekt zur Erarbeitung von Schnittstellen zum Datenabruf bei den Bundesländern am Beispiel der
Gewässerstrukturkartierung LFP O 7.25
Ministerium für Klimaschutz,
Landwirtschaft,
ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Paulshöher Weg 1,
19061 Schwerin
1
LAWA- EK Hydromorphologie
Leistungsbeschreibung für LFP O 7.25
25.03.2025
O 7.25 Pilotprojekt zur Erarbeitung von Schnittstellen zum Datenabruf bei den Bundesländern am Beispiel der
Gewässerstrukturkartierung
Hintergrund
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass neben den fachlichen auch die technischen Aufwände für die Berichterstattungen auf
Bundes- und Landesebene große Ressourcen binden und nicht mehr den Anforderungen eines standardisierten Datenaustauschs
genügen.
Im vereinbarten LAWA-Strategierahmen zu den zentralen digitalen Produkten der Wasserwirtschaft wurde festgehalten, dass eine
Harmonisierung und Standardisierung dieser digitalen Produkte erfolgen soll. Räumliche und inhaltliche Anknüpfungspunkte
zwischen den wasserbezogenen EU-Richtlinien, der EIONET-/SoE-Berichterstattung, internationalen Vereinbarungen, der INSPIRE-RL
und den nationalen E-Produkten der LAWA und des BLANO sollen dabei genutzt werden, um eine effiziente Berichterstattung zu
gewährleisten (LAWA VV 157). Die Datenstrategie der LAWA wurde daher von der LAWA-Vollversammlung entsprechend ausgerichtet
und soll zukünftig dienstebasiert erfolgen.
Primäres Ziel des Vorhabens ist es daher diesen Anspruch pilothaft am Beispiel der Gewässerstrukturdaten umzusetzen.
Aufgabenstellung
Gewässerstrukturdaten sind grundlegende gewässerkundliche Daten, die neben ihrer Zweckbestimmung einer Vielzahl von Verfahren
und Methoden als Grundlage dienen. Sie werden bspw. genutzt für:
KLIWA 2-Grad-Ziel für unsere Bäche -Wassertemperatur und Beschattung,
Klassifikation der Durchgängigkeit von Fließgewässern für Sedimente,
Klassifizierung des Wasserhaushalts von Einzugsgebieten und Wasserkörpern,
DAS-Indikatoren,
LIKI-Indikator,
LAWA VV Aktivität Niedrigwassermanagement (z.B. Niedrigwasserampel).
Der Mehrwert eines erleichterten Datenaustauschs bzgl. der Gewässerstrukturdaten ist daher besonders hoch. Die erhobenen
Gewässerstrukturdaten können einen Nutzen entfalten, der weit über die Bewertung der Gewässerstruktur herausgeht.
Ziele des Vorhabens sind:
2
1. die Bundesländer (BL) werden in die Lage versetzt zukünftig ihre Strukturdaten dienstebasiert (z.B. per WFS) anzubieten.
2. Aktualisierungen der Strukturdaten können automatisiert bereitgestellt werden.
3. Die Daten werden bei der BfG zusammengeführt.
4. Es ist eine Auswahl und ein Download / eine Einbindung der Geodaten durch (alle/freigegebene) Nutzer möglich. Der Bezug der
Daten von zentraler Stelle ist für ausgewählte Zeiträume und verschiedene räumliche Bezüge möglich. Dies zum Beispiel
für ganze Gewässersysteme anhand der Schlüsselnummer und unabhängig von den Grenzen der Bundesländer.
5. Die downloadbaren Geodaten gehen bis auf Ebene der Einzelparameter. Je Datensatz ist abrufbar, wann, durch welches BL nach
welchem Verfahren und nach welchen Regeln der Parameter kartiert oder berechnet wurde.
6. Das Ergebnis der Datenzusammenführung wird als digitale Deutschlandkarte der Gewässerstruktur visualisiert. Auswählbar in
der Karte sind die Gesamtbewertung, die Haupt- und Einzelparameter und ein Zeitraum. Als Information sind beim jeweiligen
Datensatz der Zeitpunkt der Kartierung und das angewendete Verfahren abrufbar.
Um dies zu erreichen ist einerseits eine systematische Auswertung und Gegenüberstellung der vorhandenen Kartierverfahren und
Datenbestände der BL erforderlich. Andererseits ist darauf basierend die datentechnische Umsetzung zu bearbeiten und zu
organisieren. Dies wird im Folgenden näher beschrieben.
Wir stellen bereit
In Vorbereitung des Auftrags wurden durch die projektbegleitende Arbeitsgruppe die Bundesländer abgefragt. Die aus dieser
Datenabfrage basierenden Detailergebnisse werden über die Anlage 1: uebersichtstabelle_abfrage_bl.xlsx bereitgestellt. Die
Bearbeitungsschritte sind so durchzuführen, dass jede Kampagne vollständig dokumentiert ist. Als eine Kampagne wird der
Datensatz eines Bundeslandes bezeichnet, der mit einheitlichen Kartier-Regeln erhoben wurde. Zu bearbeiten sind aktuell 19
Kampagnen. Dabei wird eine Kartierung im Übersichtsverfahren und Detailverfahren als eine Kampagne betrachtet. Als wesentliche
Ergebnisse der Abfrage stellen wir zur Verfügung:
die verwendeten Verfahrensbeschreibungen der Länder (digital)
die Übersetzungstabelle Thüringen als Vorlage zur Überführung in eine einheitliche Datenstruktur: Übersetzungs- bzw.
Umrechnungstabelle ADATMAP (AdditionalAttributes) sowie eine Dokumentationstabelle mit externen Verweisen auf Beschreibungen
und Fotodokumentationen (ADATDOC).
Aussagen zur Datenhaltung in den BL gemäß Anlage 1 und in der nachfolgenden Zusammenfassung:
3
Abfrage der 16 Bundesländer, Ergebnis
a) 14 BL haben gemeldet. Alle haben digital kartiert und die Ergebnisse digital vorliegen.
o HH meldet personell bedingt noch nach,
o SL hat nicht gemeldet, kann aber noch hinzukommen
o NI und TH je haben je zwei Verfahren gemeldet, in HB liegt ein alter Datensatz vor und ein neuer wird erstellt damit
ebenfalls 2 Verfahren.
o NW arbeitet jetzt für Teile des Gewässernetzes mit der 3. Auflage des Verfahrens von 2012 (3. Kampagne), es gibt zu allen
Auflagen Daten im Gewässernetz die noch aktuell sind. Die Änderungen der Regeln der Kampagne (Auflage) zur Vorgängerversion
sind jeweils konkret dokumentiert.
=> aktuell ca. 19 Kampagnen
b) Kartieranleitungen/ Übersetzungen
o 11 Datenchargen liegen mit modifizierten LAWA-Verfahren vor: BB, BW, BY, MV, NI I,II, NW I,II,III, SH, TH II; für TH II gibt
es eine Übersetzung ins LAWA Verfahren und in ein NW Verfahren
o 9 Übersetzungen/Gegenüberstellungen sind erforderlich
o 1 weitere Kampagne (ST) ist im NW II - Verfahren kartiert.
o 2 Kampagnen sind identisch: HB II kartiert aktuell identisch zu NI II
o 7 HE, RP, SN, BE, TH I, HB I haben nach LAWA kartiert (Vor-Ort-Verfahren und Übersichtsverfahren), HB I liegt
ausschließlich im Übersichtsverfahren vor, BE ausschließlich im Vor-Ort-Verfahren.
c) die Beschreibung der im BL angewendeten Datenbankstruktur liegt bei
o 9 BL bis zum Projektbeginn vor
o 7 BL nicht vor, da die Daten oftmals als shape-Datei vorhanden sind.
o BE hat eine ACCESS Datenbank mit ID als Referenz für die in einer shape-Datei vorliegenden Gewässerabschnitte
Die hier dargestellte Zusammenfassung dient der Abschätzung des groben Umfangs der erforderlichen Arbeiten. Maßgeblich sind
die Daten der Auswertetabelle (Anlage 1).
4
Wir stellen weiterhin bereit Zentraler LAWA-Datensatz in Abstimmung mit den Ländern: Routingfähiges Gewässernetz
Bundeseinheitliche CDS-Modellstruktur in UML. 6 Feature-Typen: Stammdaten (GSK), zusätzliche Attribute (GSKADAT),
Attributdefinitionen (ADATDEF), Kataloglisten (ADATCAT), LAWA-Verfahren Abbildungsregeln (ADATMAP) und Dokumentationstabelle
(ADATDOC), jeweils begleitet von: PDF-Dokumentation, Datenbank-Definition (DDL in Oracle Syntax), Excel-Vorlage als
Beispiel/Erläuterung für die Datenstruktur. Die oben genannten Datenstrukturen (z.B. ADATMAP) können im Zuge des Verfahrens
noch den entstehenden Anforderungen entsprechend angepasst werden. LAWA-Wiki-Zugang für den Auftragnehmer mit Angaben zu
Zweck, Termine, Gültigkeit, Füll-Vorgaben, Verwendung in Produkten. Zeitlich befristet für Projekt-/ Auftragsdauer zur
Information und für die Dokumentation. Beschreibung des WasserBLIcK-Systems als zentraler Knoten des Datenabrufs und der
Datenhaltung sowie für die Bereitstellung der zusammengeführten Daten.
Das Projekt soll nach den folgenden Phasen ablaufen
Phase 1: Konzeptionelle Bearbeitung
1) Abstimmung des Projektablaufs zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN),
2) Konzeptionelles Bearbeiten des konkreten Projektablaufs,
3) Abstimmen der durchzuführenden Leistungen mit dem AG, am besten anhand eines pilothaft bearbeiteten Hauptparameters mit
seinen Einzelparametern in mehreren ausgewählten Datenchargen.
Phase 2: konkrete Bearbeitung mit Rückkopplung zum AG bei Detailfragen, Abstimmungen in Zwischenschritten.
Phase 3: Implementierung
Phase 4: Qualitätssicherung mit ggf. erforderlicher Anpassung
Leistungspositionen (LP-Nr)
Es sind die nachfolgenden Leistungen zu erbringen.
1) Projektmanagement
Dem AN obliegen in Abstimmung mit dem AG alle Angelegenheiten der Projektkoordination und fristgerechten Umsetzung der
Arbeitspakete. Dies betrifft auch das Mailing-, Kommunikations- und Einladungsmanagement z. B. für die Treffen des LAWA
Begleitkreises und für die Abschlussveranstaltung. Dem AG obliegen die organisatorische und inhaltliche Vor- und Nachbereitung
sowie die Durchführung der Arbeitstreffen und der Veranstaltungen.
5
Unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung und dem offiziellen Projektstart organisiert der AN ein Auftakttreffen mit dem AG. 10
Arbeitstage vor dem Auftakttreffen sind dem AG die detaillierte Projektkonzeption mit der Benennung der verantwortlichen
Projektbearbeitenden sowie ein Zeitplan zur Abstimmung zu übergeben.
2) Auswertung und Gegenüberstellung der angewendeten Strukturverfahren der Bundesländer
Der AN nimmt eine Auswertung (Gegenüberstellung und Herausarbeiten der Unterschiede) der bestehenden Strukturverfahren der BL
in Bezug auf folgende Punkte vor:
a) die verwendeten Metadaten
b) die Einzelparameter und ihre Parametrierung (Zahlenwert, logischer Wert, Liste, ), sowie die Beschreibung der Erfassung,
c) die Anwendung der Funktionalen Einheiten,
d) die typspezifische Bewertung,
e) die Regeln zur Berechnung der Strukturgüte bis hin zur Gesamtbewertung.
Datentechnisch ist z.B. ein Einzelparameter mit seinen Attributen und seiner Beschreibung zu dokumentieren. Es ist dann zu
dokumentieren, in welchen Kampagnen dieser Einzelparameter verwendet wird.
Der AN stellt in einem Zwischentermin den Stand der Arbeiten vor und bewertet die bis dahin gewonnenen Erkenntnisse mit ihren
Folgen für den weiteren Arbeitsprozess. Das weitere Vorgehen wird mit dem AG abgestimmt.
3) Übersetzungsregeln ins LAWA Verfahren1
Als Ziel der Übersetzung bzw. Harmonisierung der Strukturdaten wird das LAWA Strukturverfahren betrachtet, das übergeben
wird. Der AN erarbeitet Übersetzungstabellen bzw. -regeln von den jeweiligen Länderkampagnen in das LAWA Verfahren.
Der AN :
a) erarbeitet einen Vorschlag von Übersetzungstabellen der Einzelparameter für die Länderverfahren, für die keine
Übersetzungsregeln vorliegen und
b) prüft die bestehenden Übersetzungstabellen resp. -regeln der BL für die Übersetzungstabellen vorliegen auf Homogenität
mit den eigenen Vorschlägen und passt diese Regeln ggf. an.
Die Form der Übersetzungstabelle(n) (Mappingtabellen) sind mit dem AG abzustimmen. 1 Kartierverfahren der
Länderarbeitsgemeinschaft Wasser für kleine und große Gewässer
6
1. Abstimmung der Übersetzungsregeln mit den BL
2. Erstellung eines Kurzberichtes über die Erstellung der Übersetzungsregeln (inkl. Aufzeigen von Problemen)
3. Erstellen der automatischen datengetriebenen Übersetzung von BL bzw. kampagnen-spezifischen Fachinformationen mithilfe der
Übersetzungsregeln in einheitliche LAWA-Fachinformationen.
4. Die gewonnenen Erkenntnisse aus Arbeitsschritt 2 legt der AN in einem Vorschlag zur Harmonisierung der Ländererhebungen
dar, bei dessen Umsetzung es möglich ist, die länderspezifische Auswertung weiterhin zu ermöglichen und gleichzeitig die
Übersetzung/Anwendung des LAWA Verfahrens zu verbessern (Harmonisierungsvorschlag).
4) Implementierung und ggf. Erweiterung der einheitlichen Datenstrukturen
1. Für jedes Bundesland: Abruf der Bestandsdaten, Analyse und Überführung in eine vordefinierte, einheitliche Datenstruktur
mit einheitlichem geographischem Bezugssystem, aber ansonsten unveränderten Geometrien.
Vorgaben: Stammdaten (GSK), zusätzliche Attribute (GSKADAT), Attributdefinitionen (ADATDEF) und Kataloglisten (ADATCAT) sowie
den LAWA-Verfahren Abbildungsregeln (ADATMAP) und Dokumentationstabelle (ADATDOC).
Generelles Vorgehen zur Bedienung der oben genannten Schnittstellen: Zunächst werden die Stammdaten befüllt. Die in GSKADAT
angebbaren zusätzlichen Attribute müssen zuvor innerhalb der Schablone AdditionalAttributeDefinition (ADATDEF) einheitlich
strukturiert beschrieben und festgelegt worden sein. Soll ein Attribut eine Werteauswahl aus einer Katalogliste wiedergeben,
muss diese ebenfalls zuvor innerhalb der Kataloglisten für Additional Attributes (ADATCAT) vorliegen. Die LAWA-Verfahren
Abbildungsregeln (ADATMAP) und die Dokumentationstabelle (ADATDOC) vervollständigen das inhaltliche Portfolio jedes BL.
Hinweis: Die oben genannten Datenstrukturen (z.B. ADATMAP) können im Zuge des iterativen Verfahrens noch den entstehenden
Anforderungen in Abstimmung mit der BfG entsprechend angepasst bzw. erweitert werden.
2. Für die komfortable Anpassung von Dateninhalten ist vom AN eine webbasierte Eingabemaske zu entwickeln, die auf den oben
genannten einheitlichen Datenstrukturen in einer Bereitstellungsschicht z.B. in Form einer Datenbank auf Seiten der BL aufsetzt.
5) Bereitstellung einer bundeslandweiten Rohdatenschicht
Für jedes BL: Über jede der in Schritt 4 bestimmten einheitlichen Datenstrukturen erfolgt die Bereitstellung und
Zusammenfassung in eine bundeslandweiten Rohdatenschicht als inhaltlich heterogene Sammlung der einheitlich strukturierten,
aber ansonsten unveränderten Sach- und Geometriedaten, mit ggf. auch räumlich überlappenden zeitlich unterschiedlichen
Erfassungen als Ausgangspunkt für weitere Modellierungen. Bei der Bereitstellung sollen vorrangig automatisierte Verfahren zur
Anwendung kommen: (z.B. dienstebasiert per WFS).
Hinweis: Die Rohdatenschicht ist somit strukturell identisch mit den später homogenisierten Dateninhalten an zentraler Stelle.
7
Der eigentliche Vorgang der Datenbereitstellung erfolgt in enger Abstimmung mit der BfG: die Endpunkte der BL (Ziel: der
automatisierten Verfahren) werden an einer zentralen Stelle des WasserBLIcK-Systems registriert und anschließend zentral
abgerufen und die Daten in die bundesweite Rohdatenbank überführt. Um ggf. spezifischen technischen Anforderungen von Seiten
der BL entgegenzukommen, werden dort vom AN zusätzliche Komponenten in der (Host-)Sprache Java implementiert.
Die BL werden nach Möglichkeit in die Lage versetzt, zukünftig ihre Strukturdaten dienstebasiert (z.B. per WFS) anzubieten
(s. folgender Schritt 5). Die Basis hierfür ist ggf. die Schaffung von entsprechenden Datenbankstrukturen und ergänzenden
Software-Komponenten auf Seiten der BL. Hierzu sind von Seiten des Auftragnehmers Abstimmungen mit den BL und der BfG nötig,
um einen jeweils pragmatischen Implementierungsweg im Rahmen der bestehenden IT-Strukturen der BL zu ermitteln.
6) Projektion der Strukturdaten auf bundesweites LAWA-Gewässernetz und Übersetzung in LAWA-Verfahren: bundesweite
homogenisierte Datenbank
Der AN implementiert im WasserBLIck-System konfigurierbare und hinsichtlich zukünftiger Erweiterung von Datenstrukturen
flexible Komponenten für:
- die Projektion der Fachinformationen von länderspezifischem Gewässernetz auf LAWA-Datensatz Routingfähiges Gewässernetz
durch GIS-Verfahren: dynamic segmentation. Aufbereitung der Daten durch automatische Berechnung von M-Werten für
Abschnittsanfangs- und Endpunkte entlang der LAWA-Gewässerrouten zur Erstellung eines Linien-Ereignislayers. Dabei sind Regeln
zu erstellen, welche Abweichungen hinsichtlich Lage und Routenkennzahl zur Nichtnutzbarkeit der Daten führen.
- des Weiteren erstellt der AN eine anpassbare Tool-Lösung für eine Materialisierung des Event-Layers in einem geeigneten
Format zur weiteren Kontrolle. Dabei werden zum einen die Kartierabschnitte auf das LAWA-Gewässernetz gezogen und andererseits
die zu bedienenden LAWA-Attribute gemäß der Umsetzungsregeln (ADATMAP) automatisiert ergänzt. Zudem sind ggf. nicht
aktuelle/durch neue Kartierung aktualisierte Abschnitte auszublenden. Diese und andere gemäß den o.g. Regeln aussortierte
Abschnitte werden in der bundesweiten Rohdatenbank, die Originaldaten der BL vorhält, automatisch aussagekräftig zur
Nachvollziehbarkeit durch die BL annotiert.
Hinweis: Als Ergebnis entsteht die bundesweite homogenisierte Datenbank, die strukturell identisch ist mit der vorher
erstellten Rohdatenbank.
7) Überprüfen der Daten
Die BL müssen diese Daten in der bundesweiten homogenisierten Datenbank hinsichtlich der Qualität prüfen, ihre unter 4.
zusammengestellten Daten ggf. geeignet bearbeiten (lassen) und in WasserBLIcK über die o.g. Schnittstellen im Ergebnis zu 5.
zur Ersetzung erneut bereitstellen. Der AN unterstützt die BL in diesem ggf. mehrfach zu durchlaufenden Vorgang. Ein
automatisierter Report unterstützt die schnelle Plausibilisierung im kontinuierlichen Betrieb.
8
8) Test der Gesamtanwendung
Die Sicherstellung des Produkterfolges ist durch Visualisierung der BfG-seitigen Datenbank in einer pilothaften
GSK-Web-Anwendungen mit Filtermöglichkeiten auf z.B. bestimmte Gewässer nach Gewässerkennzahl oder ein bestimmtes BL mit
wählbarem Zeitpunkt geplant. Der AN entwickelt projektbegleitend Auswertungsroutinen zur Qualitätssicherung und schreibt
diese je Iteration/BL-Integration fort. Er entwickelt eine konfigurierbare Vorgehensweise für zukünftige Änderungen durch
die BL nach Projektende und dokumentiert diese mit Hilfe von Epics/User Stories.
9) Dokumentation
Die entwickelten Tools sind jeweils für die BL bzw. die WasserBLIcK-Systemumgebung integrierbar zu entwickeln und in Form von
Handlungsanleitungen zu dokumentieren. Dafür ist auch ein Kurzbericht zu verfassen.
Der Quellcode inkl. notwendiger Drittsoftware, auch in Binärform, der notwendig ist, um die Software anzupassen und zu warten,
ist zu dokumentieren und den BL bzw. der BfG auf Verlangen während der Projektlaufzeit sowie am Ende des Projektes
allumfassend auszuhändigen.
Die Programmmodule und die Dokumentation (im PDF- und MS-Word-Format) sind vollständig den Bundesländer bzw. der BfG
bereitzustellen.
10) Abschließende Qualitätskontrolle
Der AN plant ggfs. erforderliche Nacharbeiten, die sich aus dem abschließenden Funktionstest und der Abschlusspräsentation
ergeben ein.
11) Projekttreffen
Erforderliche Abstimmungstermine mit der projektbegleitenden Steuergruppe2 (virtuell) bzw. dem AG sind in das Angebot
einzupreisen; einkalkuliert werden sollen zudem:
a) 1 eintägige Auftaktbesprechung in Präsenz mit der projektbegleitenden Steuergruppe,
b) 2 Präsenztermine (EK Hydromorphologie & LAWA AO)
c) 2 Präsenztermine (LAWA EG DMR)
Diese Termine sind vom Auftragnehmer organisatorisch und inhaltlich vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten. Die
Workshops in Präsenz finden in Räumlichkeiten der Landes- bzw. Bundesbehörden o.ä. statt. Es fallen keine Kosten für Miete
und dgl. für den AN an. Die Bereitstellung erfolgt per Abfrage über den LAWA-EK Hydromorphologie.
2 Die Steuergruppe koordiniert die formale und organisatorische Durchführung des Vorhabens.
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Vorgesehener Projektablauf
Das Projekt soll interdisziplinär, beispielsweise von einem Forschungsinstitut/Ingenieurbüro bearbeitet und federführend vom
Expertenkreis Hydromorphologie unter Einbeziehung des EG DMR und der BfG begleitet werden.
Der Auftragnehmer legt in Abstimmung mit dem Auftraggeber einen Zeitplan vor und arbeitet entsprechend dieses Zeitplans die
beauftragten Leistungspositionen ab.
Voraussichtlicher Beginn: Juni 2025
Laufzeit: 12 Monate
Angebote
Aufgrund der Art und Weise der zur Verfügung stehenden Mittel kann derzeit nur die Hälfte der Leistungen laut
Leistungsbeschreibung vertraglich gebunden werden. Ein Vertrag über die zweite Hälfte ist beabsichtigt, kann aber erst
später erfolgen. Es wird deshalb darum gebeten, die Leistungen 1:1 im Angebot auf zwei Haushaltsjahre 2025 und 2026
aufzuteilen. Zum Beispiel:
Leistungspositionen 1-5 erstes Haushaltsjahr (Teile der LP 11)
Leistungspositionen 6-10 zweites Haushaltsjahr (Teile der LP 11)
Mit dem Angebot ist die geplante fachlich-inhaltliche Herangehensweise an die Aufgabenstellung entsprechend aller
Leistungspositionen detailliert zu beschreiben. Das Angebot ist entsprechend der Leistungspositionen zu gliedern und einzeln
mit Aufwandsermittlung und Kosten (Nettokosten) zu versehen.
Vom Bieter oder der Bietergemeinschaft werden folgende Kenntnisse und Erfahrungen erwartet:
Fachkunde und Erfahrungen mit Gewässerstrukturkartierung. Nachweis durch mindestens zwei erfolgreich durchgeführte Vorhaben
i. o. g. Fachausrichtung seit 2015.
Fachkunde im Hinblick auf
10
- die Entwicklung von JAVA-basierten Anwendungen (Architektur, Design, Benutzerinteraktion, Bibliotheken, Schnittstellen)
- das Datenbankdesign für SQL-Datenbanken sowie in der Datenbankentwickung (bspw. PostgreSQL mit PostGIS)
- Fachkunde im Softwaredesign mit UML
- Fachkunde in der objektorientierten Programmierung mit JAVA
- Fachkunde in der Datenbank Programmierung: Entwicklung sowie Analyse und Op-timierung von komplexen relationalen und
nicht-relationalen Datenbanken (SQL/NoSQL)
- Fachkunde mit Schnittstellentechnologien wie bspw. ODBC
- Fachkunde im Release- und Deployment Management
- Fachkunde bei der Problem- und Fehleranalyse
- Fachkunde bei der Analyse und Optimierung von JAVA-Anwendungen
- Fachkunde im Bereich der Anforderungsanalyse und der Bestimmung von funktio-nalen und nicht funktionalen Anforderungen an
JAVA-Projekte
- Fachkunde im Projektmanagement
- Fachkunde im Bereich Qualitätssicherung
- Fachkunde bei der Durchführung von Softwaretests, Integrationstests etc.
Der Nachweis o. g. Kenntnisse und Erfahrungen ist vom Bieter durch entsprechende Referenzen zu erbringen. Vom Bieter sind die
Person/en für die Auftragserledigung zu benennen, die über die o. g. Erfahrungen und Kenntnisse verfügen. Als erforderlich
wird ein Hochschul-/ Fachhochabschluss auf naturwissenschaftlichem oder ingenieurwissenschaftlichem Fachgebiet erachtet.
Entsprechende Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Fallen im Laufe der Projektbearbeitung Bearbeitende aus sind diese
gleichwertig zu ersetzen. Die Ersatzperson ist durch den AG vor Einsatz bestätigen zu lassen.
Dem Angebot ist ein Vorschlag für den Projektablauf beizufügen, aus dem die vorgesehenen Bearbeiter mit dem jeweiligen
projektbezogenen Aufgabengebiet, die Kommunikationsformen, die Bearbeitungsphasen, die Beratungstermine und die Maßnahmen zur
Einhaltung der Terminvorgaben hervorgehen.
Bietergemeinschaften sind aufgrund der interdisziplinären Fragestellung ausdrücklich zugelassen. Wünschenswert ist die
Zusammenarbeit von Praktikern und wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen.
Es sind eine zentrale Ansprechperson und eine Stellvertretung namentlich zu nennen, die für die Projektorganisation und den
Ablauf des Projektes auf Seiten des AN verantwortlich sind. Der AN trägt dafür Sorge, dass immer mindestens eine der beiden
Personen für das Projekt zur Verfügung steht. Im Falle eines Ausfalls beider Personen, muss der AN auf Verlangen des AG eine
dritte Ansprechperson benennen.
Dem Angebot sind außerdem folgende Nachweise/Erklärungen beizufügen:
11
- Bürobeschreibung (insbesondere Rechtsform, wirtschaftliche Verknüpfungen, Mitarbeiter, technische Ausstattung),
- Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und den Umsatz für entsprechende Leistungen in den letzten drei
Geschäftsjahren,
- Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt sind,
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein Ausschlussgrund vorliegt.
- Angabe zu beabsichtigten Unterbeauftragungen
Auswahlverfahren
Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis wird beauftragt. Folgende Kriterien sind hierfür maßgebend.
Das Angebot muss in Bezug auf die Detaillierung und die Vergabekriterien vollständig, transparent und nachvollziehbar sein.
Der Bieter legt in nachvollziehbaren Grundsätzen ein tragfähiges und geschlossenes methodisches Konzept für die
grundsätzliche Durchführung des Projektes vor.
Der Bieter schlüsselt die in den Leistungspositionen 1 bis 11 beschriebenen Leistungen nach Personalkosten, Sachkosten und
Reisekosten durch ein transparentes Preis- und Mengengerüst auf und beschreibt die vorgesehene Umsetzung dieser 11
Leistungspositionen.
Wir behalten uns vor, in Abhängigkeit der verfügbaren Mittel Leistungspakete nicht zu beauftragen, Wir behalten uns vor, in
Abstimmung mit dem Bieter Leistungsbestandteile durch den Begleitkreis oder eingebundene Spezialisten der Bundesländer
erbringen zu lassen.
Es ist dabei wie oben angegeben zu beachten, dass derzeit u.U. nur ein Teil der Leistungen laut Leistungsbeschreibung
vertraglich gebunden werden kann. Ein Anschlussvertrag ist beabsichtigt, kann aber formal erst später erfolgen. Es wird
deshalb darum gebeten, die Leistungen 1:1 im Angebot auf zwei Haushaltsjahre aufzuteilen. Zum Beispiel:
Leistungspositionen 1-5 erstes Haushaltsjahr 2025 (Teile der LP 11)
Leistungspositionen 6-10 zweites Haushaltsjahr 2026 (Teile der LP 11).
Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Prüfung der Zuschlagskriterien a) Qualität und b) Preis.
a) Qualität Zuschlagskriterien je Leistungsposition (LP) Maximale Punktzahl Mindest-punktzahl
1. Kriterium: Projektdesign (Stringenz und Struk-turierung des Projektablaufs), Ressourceninput
33
davon
22
davon
12
Zuschlagskriterien je Leistungsposition (LP) Maximale Punktzahl Mindest-punktzahl
LP 1
3
2
LP 2
3
2
LP 3
3
2
LP 4
3
2
LP 5
3
2
LP 6
3
2
LP 7
3
2
LP 8
3
2
LP 9
3
2
LP 10
3
2
AP 11
3
2
2. Kriterium: Problem- und Aufgabenverständnis
60
davon
20
davon
LP 1
6
2
LP 2
6
2
LP 3
6
2
LP 4
6
2
LP 5
6
2
LP 6
6
2
LP 7
6
2
LP 9
6
2
LP 10
6
2
3. Kriterium: Fachliche Nachvollziehbarkeit und Erkennbarkeit einer wissenschaftlichen und er-folgversprechenden Arbeitsweise
56
davon
18
davon
2
LP 2
6
2
LP 3
6
2
LP 4
6
2
LP 5
6
2
LP 6
6
2
13
Zuschlagskriterien je Leistungsposition (LP) Maximale Punktzahl Mindest-punktzahl
LP 7
6
2
LP 9
6
2
LP 10
6
2
4. Kriterium: Erkennbarkeit einer erfolgverspre-chenden Arbeitsplanung hinsichtlich Funk-tion/Aufgaben der einzelnen
Projektbeteiligten
40
davon
20
davon
LP 1
4
2
LP 2
4
2
LP 3
4
2
LP 4
4
2
LP 5
4
2
LP 6
4
2
LP 7
4
2
LP 8
4
2
LP 9
4
2
5. Kriterium: Innovation der Umsetzung der Leis-tung im Angebot
12
davon
0
davon
LP 1 LP10
12
0
Gesamtsumme/ Qualitätspunkte
200
80
Das Nichterreichen der Mindestpunktzahl bei mindestens einer Leistungsposition führt zum Ausschluss des Angebots aus der
weiteren Wertung.
b) Preis
Der Angebotspreis wird durch die jeweils erreichte Qualitätspunktzahl dividiert, falls die erforderliche Mindestpunktzahl
erreicht wurde. Der so ermittelte Punktpreis wird auf volle Beträge mathematisch auf- bzw. abgerundet. Das Angebot mit dem
niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.
Source: 4
https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Ministerium-fuer-Klimaschutz-Landwirtschaft-laendliche-Raeume-und-Umwelt-
Mecklenburg-Vorpommern/2025/05/6025240.html
Data Acquisition via: p8000000
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