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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Hamburg - Deutschland Arzneimittel Open-House-Rabattverträge 2024-06
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025052000553044157 / 324551-2025
Veröffentlicht :
20.05.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
31.05.2026
Angebotsabgabe bis :
31.05.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
33600000 - Arzneimittel
DEU-Hamburg: Deutschland Arzneimittel Open-House-Rabattverträge 2024-06

2025/S 96/2025 324551

Deutschland Arzneimittel Open-House-Rabattverträge 2024-06
OJ S 96/2025 20/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
E-Mail: DZEM@tk.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: HEK - Hanseatische Krankenkasse
E-Mail: dzem@tk.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Handelskrankenkasse (hkk)
E-Mail: dzem@tk.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Open-House-Rabattverträge 2024-06
Beschreibung: Die Krankenkassen (ob HEK und/ oder hkk am jeweiligen Los teilnehmen,
ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten
pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im
jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind -
soweit der Vertrag keine Ausnahmen regelt - immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel
des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129
Abs. 2 SGB V. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens:
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche
Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die
Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem
01.06.2024 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim
entsprechenden Los). Der Vertrag endet spätestens am 31.05.2026 (evtl. Ausnahmen
ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des
Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und
Vertragsunterlagen zu entnehmen.

Kennung des Verfahrens: f35ea49b-06d6-4657-bff5-292f64b9bedc
Interne Kennung: OH-2024-06
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYRB6 Die Teilnahme- und
Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten
Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Sie werden allen pharmazeutischen Unternehmern zur
Verfügung gestellt, die verfahrensgegenständliche Arzneimittel anbieten/inverkehrbringen
bzw. gegenüber der TK glaubhaft machen, solche Arzneimittel innerhalb der Vertragslaufzeit
anbieten/inverkehrbringen zu wollen. Fragen zu diesem Verfahren und/oder den Teilnahme-
und Vertragsunterlagen sind der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich über
das Vergabeportal der TK, dort über den Bereich Kommunikation zu diesem Open-House-
Verfahren zu übermitteln. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle Vertragsangebote werden mit Eingang geöffnet und
geprüft. Die für die erstmalige Kennzeichnung der Rabattarzneimittel in die Apothekensoftware
zum Ersten eines Kalendermonats erforderliche Meldung kann nur gewährleistet werden,
wenn die Vertragsunterlagen sowie die einzureichenden Anlagen 1 und 2 sowie
Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit der TK vollständig per E-Mail und
soweit erforderlich mit qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnet bis zum Dritten des
jeweiligen Vormonats vorliegen. Für den Fall, dass eine qualifizierte elektronische Signatur
technisch nicht möglich sein sollte, kann der Vertrag auch unterschrieben im Original
versendet werden. In diesem Fall sind die weiteren digital einzureichenden Unterlagen
(Anlagen 1 und 2 zum Vertrag sowie Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit)
und eine gescannte Kopie des unterzeichneten Vertrags per E-Mail an die TK zu versenden.
Es gilt jeweils das Datum des Post- bzw. E-Maileingangs bei der TK.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Alle Auftraggeber stammen aus der
BRD.

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 21
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 21

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Abacavir/Lamivudin/Zidovudin_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los
genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder
Fertigarzneimittel zu schließen.
Interne Kennung: 01

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen
verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen
nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die
Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung
und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt
ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des
Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die
Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums
TED ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten

E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der
eVergabe-Lösung der TK.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft
aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der
Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel
bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur
durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen
Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer
Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/05/2026 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2026 23:58:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2026 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der
aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 99 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
(Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den

Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der
angegebene NUTS-Code unter Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Atovaquon_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los
genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder
Fertigarzneimittel zu schließen.
Interne Kennung: 02

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen
verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen
nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die
Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung
und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt

ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des
Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die
Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums
TED ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten
E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der
eVergabe-Lösung der TK.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft
aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der
Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel
bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur
durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen
Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer
Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/05/2026 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit

einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2026 23:58:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2026 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der
aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 99 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
(Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des

OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der
angegebene NUTS-Code unter Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Azelainsäure (CRE)_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los
genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder
Fertigarzneimittel zu schließen.
Interne Kennung: 03

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen
verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen
nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die
Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung
und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt
ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des
Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die
Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums
TED ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten
E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der
eVergabe-Lösung der TK.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft
aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der
Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel
bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur
durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen
Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer
Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/05/2026 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2026 23:58:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2026 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der
aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 99 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
(Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der
angegebene NUTS-Code unter Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0004
Titel: Azelainsäure (GEL)_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los
genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder
Fertigarzneimittel zu schließen.
Interne Kennung: 04

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland

Zusätzliche Informationen: bundesweit

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen
verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen
nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die
Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung
und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt
ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des
Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die
Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums
TED ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten
E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der
eVergabe-Lösung der TK.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft
aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der
Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel
bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur
durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen

Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen
Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer
Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/05/2026 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2026 23:58:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2026 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der
aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein

Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 99 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
(Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der
angegebene NUTS-Code unter Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0005
Titel: Azelastin/Fluticason propionat_TK, HEK, hkk

Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los
genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder
Fertigarzneimittel zu schließen.
Interne Kennung: 05

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2025

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen
nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die
Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung
und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt
ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des
Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die
Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums
TED ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten
E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der
eVergabe-Lösung der TK.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft
aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der
Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel
bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur
durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen
Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer
Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/05/2026 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2026 23:58:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2026 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der
aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 99 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
(Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der
angegebene NUTS-Code unter Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0006
Titel: Codein (TAB)_TK, HEK
Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los
genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder
Fertigarzneimittel zu schließen.
Interne Kennung: 06

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen
verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft
aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der
Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel
bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur
durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen

Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer
Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/05/2026 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2026 23:58:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2026 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der
aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 99 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
(Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der
angegebene NUTS-Code unter Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0007
Titel: Dabigatran (ausgenommen GRA)_TK, HEK
Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los
genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder
Fertigarzneimittel zu schließen.

Interne Kennung: 07

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen
verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft
aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der
Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel
bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur
durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen
Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer
Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/05/2026 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2026 23:58:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2026 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der
aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 99 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
(Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der
angegebene NUTS-Code unter Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0008
Titel: Dexamfetamin_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los
genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder
Fertigarzneimittel zu schließen.
Interne Kennung: 08

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland

Zusätzliche Informationen: bundesweit

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen
verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die hkk nimmt mit Wirkung zum 01.07.2025 nicht mehr am
Verfahren zum Los Dexamfetamin teil.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft
aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der
Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel
bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur
durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen
Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer
Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/05/2026 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar

Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2026 23:58:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2026 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der
aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 99 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
(Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.

des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der
angegebene NUTS-Code unter Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0009
Titel: Dexketoprofen_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los
genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder
Fertigarzneimittel zu schließen.
Interne Kennung: 09

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1

Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen
verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen
nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die
Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung
und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt
ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des
Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die
Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums
TED ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten
E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der
eVergabe-Lösung der TK.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft
aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der
Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel
bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur
durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen
Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer
Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/05/2026 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2026 23:58:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2026 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der
aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 99 999

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
(Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der
angegebene NUTS-Code unter Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0010
Titel: Dydrogesteron_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los
genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder
Fertigarzneimittel zu schließen.
Interne Kennung: 10

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen
verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen
nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die
Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung
und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt
ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des
Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die
Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums
TED ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten
E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der
eVergabe-Lösung der TK.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft
aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der
Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel

bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur
durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen
Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer
Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/05/2026 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2026 23:58:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2026 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der
aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische

Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 99 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
(Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der
angegebene NUTS-Code unter Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0011

Titel: Dydrogesteron/Estradiol (ATC: G03FA14; ausgenommen 2,5 mg/0,5 mg N1)_TK, HEK,
hkk
Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los
genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder
Fertigarzneimittel zu schließen.
Interne Kennung: 11

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen
verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen
nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die
Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung
und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt
ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des
Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die
Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums
TED ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die

Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten
E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der
eVergabe-Lösung der TK.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft
aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der
Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel
bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur
durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen
Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer
Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/05/2026 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2026 23:58:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2026 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der
aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 99 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
(Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den

Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der
angegebene NUTS-Code unter Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0012
Titel: Dydrogesteron/Estradiol (ATC: G03FB08; ausgenommen 10 mg/1 mg N1, N2)_TK, HEK,
hkk
Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los
genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder
Fertigarzneimittel zu schließen.
Interne Kennung: 12

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen
verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen
nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die
Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung

und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt
ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des
Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die
Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums
TED ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten
E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der
eVergabe-Lösung der TK.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft
aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der
Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel
bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur
durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen
Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer
Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/05/2026 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden

können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2026 23:58:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2026 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der
aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 99 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
(Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der

Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der
angegebene NUTS-Code unter Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0013
Titel: Felodipin/Ramipril_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los
genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder
Fertigarzneimittel zu schließen.
Interne Kennung: 13

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen
verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.

5.1.6. Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen
nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die
Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung
und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt
ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des
Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die
Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums
TED ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten
E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der
eVergabe-Lösung der TK.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft
aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der
Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel
bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur
durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen
Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer
Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/05/2026 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2026 23:58:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2026 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der
aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 99 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
(Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der
angegebene NUTS-Code unter Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0014
Titel: Fertigarzneimittelbezeichnungen SMOFKABIVEN peripher, SMOFKABIVEN zentral und
austauschbare FAM_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los
genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder
Fertigarzneimittel zu schließen.
Interne Kennung: 14

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)

Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen
verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen
nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die
Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung
und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt
ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des
Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die
Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums
TED ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten
E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der
eVergabe-Lösung der TK.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft
aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der
Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel
bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur
durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der

seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen
Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer
Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/05/2026 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2026 23:58:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2026 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der
aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.

Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 99 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
(Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der
angegebene NUTS-Code unter Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0015
Titel: Fluorometholon_TK, HEK, hkk

Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los
genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder
Fertigarzneimittel zu schließen.
Interne Kennung: 15

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen
verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen
nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die
Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung
und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt
ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des
Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die
Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums
TED ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten
E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der
eVergabe-Lösung der TK.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft
aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der
Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel
bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur
durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen
Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer
Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/05/2026 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2026 23:58:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungsdatum: 31/05/2026 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der
aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 99 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
(Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die

Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der
angegebene NUTS-Code unter Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0016
Titel: Fondaparinux natrium_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los
genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder
Fertigarzneimittel zu schließen.
Interne Kennung: 16

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen
verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen
nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die
Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung
und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt
ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des
Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement

zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die
Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums
TED ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten
E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der
eVergabe-Lösung der TK.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft
aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der
Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel
bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur
durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen
Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer
Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/05/2026 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2026 23:58:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2026 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der
aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 99 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
(Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-

/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der
angegebene NUTS-Code unter Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0017
Titel: Glucagon (nasale DRF)_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los
genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder
Fertigarzneimittel zu schließen.
Interne Kennung: 17

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen
verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums

zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen
nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die
Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung
und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt
ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des
Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die
Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums
TED ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten
E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der
eVergabe-Lösung der TK.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft
aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der
Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel
bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur
durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen
Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer
Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/05/2026 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig

Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2026 23:58:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2026 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der
aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 99 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht

um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
(Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der
angegebene NUTS-Code unter Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0018
Titel: Glucagon (parenterale DRF; ATC: H04AA01)_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los
genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder
Fertigarzneimittel zu schließen.
Interne Kennung: 18

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen
verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen
nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die
Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung
und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt
ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des
Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die
Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums
TED ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten
E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der
eVergabe-Lösung der TK.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft
aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der
Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel
bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur
durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen
Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer
Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.

5.1.11. Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/05/2026 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2026 23:58:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2026 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der
aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 99 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
(Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der
angegebene NUTS-Code unter Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0019
Titel: Hydrocortison (TAB)_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los
genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder
Fertigarzneimittel zu schließen.
Interne Kennung: 19

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen

Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen
verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen
nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die
Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung
und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt
ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des
Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die
Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums
TED ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten
E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der
eVergabe-Lösung der TK.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft
aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der

Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel
bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur
durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen
Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer
Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/05/2026 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2026 23:58:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2026 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der
aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 99 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
(Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der
angegebene NUTS-Code unter Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0020
Titel: Mercaptamin (ausgenommen ATR)_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los
genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder
Fertigarzneimittel zu schließen.
Interne Kennung: 20

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2025

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen
nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die
Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung
und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt
ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des
Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die
Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums
TED ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten
E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der
eVergabe-Lösung der TK.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft
aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der
Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel
bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur
durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen
Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer
Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/05/2026 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2026 23:58:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2026 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit

Ort: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der
aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 99 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
(Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist

keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der
angegebene NUTS-Code unter Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0021
Titel: Sevelamer hydrochlorid_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los
genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder
Fertigarzneimittel zu schließen.
Interne Kennung: 21

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: bundesweit

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen
verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen
nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die
Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung
und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt
ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des
Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die

Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums
TED ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten
E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der
eVergabe-Lösung der TK.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft
aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der
Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel
bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur
durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen
Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer
Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/05/2026 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2026 23:58:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2026 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der
aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 99 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
(Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das

Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der
angegebene NUTS-Code unter Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
Registrierungsnummer: 992-80116-93
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
E-Mail: DZEM@tk.de
Telefon: +49 4069094-040
Internetadresse: http://www.tk.de/vergabe
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: HEK - Hanseatische Krankenkasse
Registrierungsnummer: 993-80303-38
Postanschrift: Wandsbeker Zollstraße 86 - 90
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
E-Mail: dzem@tk.de
Telefon: +49 4069094-040
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0003

Offizielle Bezeichnung: Handelskrankenkasse (hkk)
Registrierungsnummer: 992-80260-49
Postanschrift: Martinistr. 26
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
E-Mail: dzem@tk.de
Telefon: +49 4069094-040
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Registrierungsnummer: - KEINE ANGABE -
Stadt: Bonn bzw. örtl. zust. Sozialgericht
Postleitzahl: 12345
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
E-Mail: adressedeszustaendigensozialgerichtsoderdervergabekammerndesbundes@xyz.de
Telefon: +00 000000-00
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: b933dac2-b6c4-4094-90e0-
762a53fb4bd6-01

Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen

Beschreibung: Beim Los Dexamfetamin nimmt die hkk mit Wirkung zum 01.07.2025 nicht
mehr am Verfahren teil.

10.1. Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE

Beschreibung der Änderungen: Beim Los Dexamfetamin nimmt die hkk mit Wirkung zum
01.07.2025 nicht mehr am Verfahren teil. Die Unterlagen werden entsprechend angepasst.
Änderung der Auftragsunterlagen am: 19/05/2025

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 13cf6464-9c2a-435d-9a6a-0dfbb326c714 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/05/2025 09:32:08 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 96/2025
Datum der Veröffentlichung: 20/05/2025

Referenzen:
https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6
https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRB6/documents
http://www.tk.de/vergabe
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-324551-2025-DEU.txt

 
 
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