Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2024101701394228491" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Deutschland  Chirurgie-Laser  Thulium-Fiber-Enukleationssystem - DEU-Halle
Chirurgie-Laser
Dokument Nr...: 628891-2024 (ID: 2024101701394228491)
Veröffentlicht: 17.10.2024
*
  DEU-Halle: Deutschland  Chirurgie-Laser  Thulium-Fiber-Enukleationssystem
   2024/S 203/2024 628891
   Deutschland  Chirurgie-Laser  Thulium-Fiber-Enukleationssystem
   OJ S 203/2024 17/10/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
	    E-Mail: vergabe@uk-halle.de
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Thulium-Fiber-Enukleationssystem
            Beschreibung: Die Universitätsklinik und Poliklinik für Urologie behandelt [mit Ausnahme der
            pädiatrischen Urologie] das gesamte Spektrum urologischer Erkrankungen. Die
	    endourologische Versorgung von Patienten mit benignem Prostatasyndrom (BPS) stellt dabei
	    einen Schwerpunkt in der Routineversorgung dar. Die Behandlung der Patienten, die ein
	    solches Krankheitsbild aufweisen, erfolgt bis dato durch die konventionelle Schlingenresektion
	    (TUR-P) bzw. durch offenchirurgische Behandlung der Prostata mittels transvesikaler Adenom-
	    Enukleation. Aus der bisherigen Versorgungssituation ergibt sich der zwingende Bedarf an der
            Erweiterung [und einer daraus resultierenden Modernisierung] des vorhandenen Geräteparks,
            um eine zeitgemäße und leitlinienkonforme Behandlung der Patienten der Universitätsmedizin
            zu gewährleisten. Aus dieser Ausgangssituation ergibt sich im Konkreten der Bedarf an einem
	    Thulium-Fiber-Enukleationssystem, da zum aktuellen Zeitpunkt kein vergleichbares System
            am Standort Halle verfügbar ist. Mit Beschaffung einer solchen Geräteeinheit wird die
	    Verbesserung der medizinischen Versorgung benigner Prostatahyperplasien sowie
	    Steinbehandlungen forciert. Das geforderte System stellt ein Kombinationssystem, bestehend
            aus Laser- und Morcellationseinheit dar. Darüber hinaus bildet eine endoskopische
            Grundausstattung zur Gewährleistung einer sofortigen Einsatzbereitschaft Inhalt der
            angefragten Gerätekomponente. Da die Verwendung der endoskopischen Instrumentarien
	    den Einsatz entsprechender Schneide- und Koagulationselektroden bedingt, werden innerhalb
	    dieses Vergabeverfahrens entsprechende Verbrauchsmaterialien betrachtet.
	    Kennung des Verfahrens: e0677e5c-2a0f-45a5-a04d-cd85d11f2cca
	    Interne Kennung: HAL_UK_2024_21
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33169100 Chirurgie-Laser
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
	      Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Universitätsklinikum Halle (Saale) Klinik für Urologie Endo-OP-
              Trakt FG 1, E 04 Ernst-Grube-Straße 40 06120 Halle (Saale)
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
	    Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller und terroristischer
            Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem
            Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen
            eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b
	    Strafgesetzbuch?
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: (1) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2
            GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
            verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen
            einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch? / (2) Geldwäsche sowie Verschleierung
            unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person,
            deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen
            das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261
	    Strafgesetzbuch?
            Betrugsbekämpfung: (1) Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren
            Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das
            Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263
            Strafgesetzbuch? / (2) Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person,
            deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen
            das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264
	    Strafgesetzbuch?
            Korruption: (1) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6
            GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
            verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen
            einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch? / (2) Bestechlichkeit und Bestechung von
            Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem
            Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen
            eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch? /
            (3) Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren
            Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das
            Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und
            334, 335a Strafgesetzbuch? / (4) Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9
            GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
            verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen
            einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung?
            Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: (1) Menschenhandel oder Förderung
            des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem
            Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen
            eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a
            Strafgesetzbuch? / (2) Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124
            Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach §
              24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt
              worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein
              rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million
              fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz
              1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio.
              (zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter
              Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes
	      vorausgesetzt.
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben
              oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen
              Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung
              nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt? Bzw. konnten die öffentlichen
	      Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer
	      Verpflichtung nachweisen?
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: (1) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial-
              oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der
              Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
              arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen? / (2) Verstoß gegen das Arbeitnehmer-
              Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes
              nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro
              belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor
              Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein
              vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1
              besteht. / (3) Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das
              Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404
              Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens
              2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des
              Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten
              oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden?
              Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen
              Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder
              der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab
              Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG
              gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger
              rechtswidrig beschäftigt wurde. / (4) Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124
              Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer
              Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden?
              Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2
              GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des
	      Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
              eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet
              sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt?
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1
              Nr. 3 GWB): Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
              schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
	      wird?
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche
              Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen
              mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
              Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken?
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt (§
              124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
              Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen
              Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
              könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt
	      werden kann?
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
              Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung
	      daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
	      einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
              einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann?
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte
              Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
              der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
              fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
              Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt?
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher
              Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe
              oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
              zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu
              übermitteln? Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende
              Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die
              Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen?
	      Bzw. hat das Unternehmen versucht vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
              unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen
              fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die
              Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat
              es versucht, solche Informationen zu übermitteln?
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen das
              Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das
              Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs.
              1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches
              Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des
              Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer
	      Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig
              Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00
              (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2
              SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder
              Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an
              einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0000
	    Titel: Thulium-Fiber-Enukleationssystem
              Beschreibung: Die Universitätsklinik und Poliklinik für Urologie behandelt [mit Ausnahme der
              pädiatrischen Urologie] das gesamte Spektrum urologischer Erkrankungen. Die
	      endourologische Versorgung von Patienten mit benignem Prostatasyndrom (BPS) stellt dabei
	      einen Schwerpunkt in der Routineversorgung dar. Die Behandlung der Patienten, die ein
	      solches Krankheitsbild aufweisen, erfolgt bis dato durch die konventionelle Schlingenresektion
	      (TUR-P) bzw. durch offenchirurgische Behandlung der Prostata mittels transvesikaler Adenom-
	      Enukleation. Aus der bisherigen Versorgungssituation ergibt sich der zwingende Bedarf an der
              Erweiterung [und einer daraus resultierenden Modernisierung] des vorhandenen Geräteparks,
              um eine zeitgemäße und leitlinienkonforme Behandlung der Patienten der Universitätsmedizin
              zu gewährleisten. Aus dieser Ausgangssituation ergibt sich im Konkreten der Bedarf an einem
	      Thulium-Fiber-Enukleationssystem, da zum aktuellen Zeitpunkt kein vergleichbares System
              am Standort Halle verfügbar ist. Mit Beschaffung einer solchen Geräteeinheit wird die
	      Verbesserung der medizinischen Versorgung benigner Prostatahyperplasien sowie
	      Steinbehandlungen forciert. Das geforderte System stellt ein Kombinationssystem, bestehend
              aus Laser- und Morcellationseinheit dar. Darüber hinaus bildet eine endoskopische
              Grundausstattung zur Gewährleistung einer sofortigen Einsatzbereitschaft Inhalt der
              angefragten Gerätekomponente. Da die Verwendung der endoskopischen Instrumentarien
	      den Einsatz entsprechender Schneide- und Koagulationselektroden bedingt, werden innerhalb
	      dieses Vergabeverfahrens entsprechende Verbrauchsmaterialien betrachtet.
	      Interne Kennung: HAL_UK_2024_21
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33169100 Chirurgie-Laser
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Universitätsklinikum Halle (Saale) Klinik für Urologie Endo-OP-
            Trakt FG 1, E 04 Ernst-Grube-Straße 40 06120 Halle (Saale)
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Andere Laufzeit: Unbekannt
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Weitere vom Bieter
            vorzulegende Unterlagen: [X] dieses Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und
            unterschrieben (Textform) [X] ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung
	    des Bieters (Formular UKH) (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem
	    Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-
            /Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben)
            (Textform) [X] ausgefüllte und unterschriebene Bewerbererklärung nach Abschnitt 2, Anlage
	    1a des Landes Sachsen-Anhalt (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei
	    einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-
            /Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (oder
            Nachweis über Präqualifizierung) (Textform) [X] aktueller Auszug Beruf- und/oder
              Handelsregister in einfacher Kopie (nicht älter als 3 Monate) (in einfacher Kopie) [0]
              ausgefüllte und unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (im Bedarfsfall); Hinweis: bei
	      einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-
              /Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform) [0] im Bedarfsfall / gilt nur für Bewerber-
	      /Bietergemeinschaften mit Nachunternehmern: Auftragsbezogene Darstellung von Struktur,
              Funktionen, Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie
              die Darstellung der technischen und kaufmännischen Leitung  Ausführungen auf max. 2 DIN
              A4-Seiten. (Die Darstellung ist als PDF Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.) [0]
              im Bedarfsfall (Eignungsleihe): rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des
              Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen Mittel/Kapazitäten
              /Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in einfacher Kopie) [X] Referenzliste mit
              vergleichbaren Aufträgen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser
	      Bekanntmachung, bezogen auf den Leistungsgegenstand mit Angabe von Leistungszeitraum
              sowie Name und Ansprechpartner der Referenz [X] vollständig ausgefülltes
	      Leistungsverzeichnis in den Teilen Titel, Systemspezifikationen, Lieferung/Installation
              /Einweisung, Technische Serviceleistungen, IT-Sicherheit [X] vollständig ausgefülltes und
	      unterschriebenes Preisblatt (Textform) [X] Angebotszusammenstellung des Bieters inkl. der
              einzelnen technischen Bezeichnungen seines Angebotes einschließlich der Angabe der
	      Modellnummer, Herstellernummer und Netto-Einzelpreisen [X] Nachweis der
              Konformitätserklärungen / CE-Zertifizierung des angebotenen Systems/ Systeme (Kopie) [X]
              vollständige Datenblätter/ Prospekte oder Produktbeschreibungen und Bedienungsanleitungen
              aller angebotenen Positionen in Wort und Bild [X] vollständig ausgefüllte Ergänzende
	      Vertragsbedingungen (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft ist
              dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. [X] vollständig
              ausgefüllte Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (Formular UKH) (Textform); Hinweis:
	      bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses
	      Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer
              auszufüllen und zu unterschreiben (Textform) [X] vollständig ausgefüllte Erklärung zum
	      Nachunternehmereinsatz (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft
              ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. [X] vollständig
              ausgefüllte Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen
	      Arbeitsorganisation (ILO) (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bewerber-
	      /Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem
              Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu
              unterschreiben (Textform) [X] unterschriebene Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k
	      der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionspaket);
	      Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der
              Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform) [X] vollständig ausgefüllte
              Geschäftspartnerbedingungen UKH (in Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft ist
              dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. [0] Standard-
	      Auftragsverarbeitungsvereinbarung inkl. Anlage 1-5 Anmerkung: Dieses Dokument ist nur
	      dann vorzulegen, insofern die Anforderung aus der Beantwortung der Standard-Abfrage-IT-
	      Sicherheit [Leistungsverzeichnis] hervorgeht. [X] Pre-Installations-Checkliste [0]von einer
	      akkreditierten Organisation - zertifiziertes Energiemanagement nach DE EN ISO 50001 [X]
	      ggf. weitere abgeforderte Unterlagen (vgl. Leistungsverzeichnis, Bekanntmachung)
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Struktur / Vertretungsbefugnisse laut Handelsregisterauszug Auszug aus
              vergleichbaren Register bzw. einer Genehmigungsbehörde
              Beschreibung: Erfüllt, wenn der Bewerber die Eintragungs-/ Registernachweise für die
	      juristische Person - Nachweise entsprechend der zutreffenden Gesellschaftsform
              (Handelsregister, Gewerbe- oder Bundeszentralregister) mit Angaben zum Geschäftszweck
              und Auflistung der Gesellschafter und Vertretungsbefugnissen eingereicht hat. (nicht älter als
	      6 Monate) (in einfacher Kopie)
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Referenzen
              Beschreibung: Der Bieter hat die Referenzliste mit vergleichbaren Aufträgen innerhalb der
              letzten drei Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bezogen auf den
	      Leistungsgegenstand mit Angabe von Leistungszeitraum, Nennung des Auftraggebers,
	      Ansprechpartner und dessen Telefonnummer sowie Beschreibung des Umfangs der
              Leistungserbringung gemäß tabellarischer Vorgabe des UKH.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
              Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
              Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote
	      ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Angebotspreis
            Beschreibung: Der Preis für die Geräteeinheit fließt zu 30 % in die Wertung ein. Das
            wirtschaftlichste Angebot erhält die maximale Anzahl gewichteter Punkte. (30) Die übrigen
            Angebotspreise (P(Bieter)) werden zum wirtschaftlichsten Preis (P(min)) ins Verhältnis
            gesetzt. Zur Berechnung des Zuschlagskriteriums  Preis Geräteeinheit , wird die
	    Gesamtsumme (Brutto) des Projektpreises inkl. aller Bestandteile, mit folgender Formel
	    berechnet: P(min)/P(Bieter)x30
	      Kriterium:
	      Art: Preis
	      Bezeichnung: Verbrauchsmaterialien
              Beschreibung: Die Bewertung des Zuschlagkriteriums  Preis Verbrauchsmaterialien  fließt mit
	      25 % in die Gesamtwertung ein. Im Teil C des Preisblattes sind die Bieter dazu angehalten,
              die erforderlichen Verbrauchsmaterialien für eine Standard-Prozedur (Laser-Enukleation der
              Prostata mit Morcellation) aufzuführen. Der ermittelte Gesamtpreis pro Prozedur wird zur
	      Angebotswertung mit 150 multipliziert. (Anzahl geplanter Eingriffe pro Jahr) Das
              wirtschaftlichste Angebot erhält die maximale Anzahl gewichteter Punkte. (25) Die übrigen
              Angebotspreise (P(Bieter)) werden zum wirtschaftlichsten Preis (P(min)) ins Verhältnis
	      gesetzt. Zur Berechnung des Zuschlagskriteriums  Preis Verbrauchsmaterialien , wird die
	      Gesamtsumme (Brutto) des Projektpreises inkl. aller Bestandteile, mit folgender Formel
	      berechnet: P(min)/P(Bieter)x25
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Systemspezifikation
	      Beschreibung:  Die Bewertung des Zuschlagskriterium   Systemspezifikation   erfolgt anhand
              der nachfolgend dargestellten Bewertungsmatrix und Punkteverteilung und fließt mit 35% in
              die Gesamtwertung ein. Es können maximal 70 Punkte (max. gewichtete Punkte: 35) für
	      dieses Zuschlagskriterium erreicht werden. Zur Berechnung der in Summe erreichten
	      gewichteten Gesamtpunktzahl des Bieters beim Zuschlagskriterium  Systemspezifikation  wird
	      folgende Formel angewendet: erreichte Punkte(Bieter)x35/70
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Preisbindung Verbrauchsmaterialien
	      Beschreibung:  Die Bewertung des Zuschlagskriterium   Preisbindung
              Verbrauchsmaterialien   fließt mit 10% in die Gesamtwertung ein. Es können maximal 70
              Punkte (max. gewichtete Punkte: 10) für dieses Zuschlagskriterium erreicht werden. Zur
	      Berechnung der in Summe erreichten gewichteten Gesamtpunktzahl des Bieters beim
	      Zuschlagskriterium  Preisbindung Verbrauchsmaterialien   wird folgende Formel angewendet:
	      Preisbindung Monate_max(Bieters)x10/Preisbindung Monate(maximal)
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
	    html?id=722218
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=722218
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 18/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der
            Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
            oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen,
            Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen
            oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen
            nachzureichen oder zu vervollständigen. (§ 56 Abs. 2 VgV) Die Nachforderung von
	    leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
            der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es
	    sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht
            verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56
	    Abs. 3 VgV)
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 18/11/2024 10:05:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die
              Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: Der Antrag ist unzulässig,
              soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
              Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
              Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
              benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
              erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage
              nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	      vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
            Organisation, die Angebote bearbeitet: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0000
            Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
	    Registrierungsnummer: DE 811 574983
            Abteilung: Kaufmännische Direktion
	    Stadt: Halle (Saale)
	    Postleitzahl: 06120
	    Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
	    Land: Deutschland
            Kontaktperson: Geschäftsbereich I - Vergabestelle
	    E-Mail: vergabe@uk-halle.de
	    Telefon: +49 345 557 1841
	    Fax: +49 345 557 905020
	    Internetadresse: https://www.umh.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
	      Organisation, die Angebote bearbeitet
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
	    Registrierungsnummer: 03455141536
	    Stadt: Halle (Saale)
	    Postleitzahl: 06112
	    Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
	    Telefon: +49 345 5141529
	    Fax: +49 345 5141115
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9d624d1f-0168-404c-bd76-13cd0168cb46 - 02
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/10/2024 00:00:00 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 203/2024
            Datum der Veröffentlichung: 17/10/2024
Referenzen:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=722218
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=722218
https://www.umh.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202410/ausschreibung-628891-2024-DEU.txt
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau