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Ausschreibung: Deutschland Chirurgie-Laser Thulium-Fiber-Enukleationssystem - DEU-Halle
Chirurgie-Laser
Dokument Nr...: 628891-2024 (ID: 2024101701394228491)
Veröffentlicht: 17.10.2024
*
DEU-Halle: Deutschland Chirurgie-Laser Thulium-Fiber-Enukleationssystem
2024/S 203/2024 628891
Deutschland Chirurgie-Laser Thulium-Fiber-Enukleationssystem
OJ S 203/2024 17/10/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
E-Mail: vergabe@uk-halle.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Thulium-Fiber-Enukleationssystem
Beschreibung: Die Universitätsklinik und Poliklinik für Urologie behandelt [mit Ausnahme der
pädiatrischen Urologie] das gesamte Spektrum urologischer Erkrankungen. Die
endourologische Versorgung von Patienten mit benignem Prostatasyndrom (BPS) stellt dabei
einen Schwerpunkt in der Routineversorgung dar. Die Behandlung der Patienten, die ein
solches Krankheitsbild aufweisen, erfolgt bis dato durch die konventionelle Schlingenresektion
(TUR-P) bzw. durch offenchirurgische Behandlung der Prostata mittels transvesikaler Adenom-
Enukleation. Aus der bisherigen Versorgungssituation ergibt sich der zwingende Bedarf an der
Erweiterung [und einer daraus resultierenden Modernisierung] des vorhandenen Geräteparks,
um eine zeitgemäße und leitlinienkonforme Behandlung der Patienten der Universitätsmedizin
zu gewährleisten. Aus dieser Ausgangssituation ergibt sich im Konkreten der Bedarf an einem
Thulium-Fiber-Enukleationssystem, da zum aktuellen Zeitpunkt kein vergleichbares System
am Standort Halle verfügbar ist. Mit Beschaffung einer solchen Geräteeinheit wird die
Verbesserung der medizinischen Versorgung benigner Prostatahyperplasien sowie
Steinbehandlungen forciert. Das geforderte System stellt ein Kombinationssystem, bestehend
aus Laser- und Morcellationseinheit dar. Darüber hinaus bildet eine endoskopische
Grundausstattung zur Gewährleistung einer sofortigen Einsatzbereitschaft Inhalt der
angefragten Gerätekomponente. Da die Verwendung der endoskopischen Instrumentarien
den Einsatz entsprechender Schneide- und Koagulationselektroden bedingt, werden innerhalb
dieses Vergabeverfahrens entsprechende Verbrauchsmaterialien betrachtet.
Kennung des Verfahrens: e0677e5c-2a0f-45a5-a04d-cd85d11f2cca
Interne Kennung: HAL_UK_2024_21
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33169100 Chirurgie-Laser
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Universitätsklinikum Halle (Saale) Klinik für Urologie Endo-OP-
Trakt FG 1, E 04 Ernst-Grube-Straße 40 06120 Halle (Saale)
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller und terroristischer
Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen
eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b
Strafgesetzbuch?
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: (1) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2
GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen
einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch? / (2) Geldwäsche sowie Verschleierung
unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen
das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261
Strafgesetzbuch?
Betrugsbekämpfung: (1) Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das
Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263
Strafgesetzbuch? / (2) Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen
das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264
Strafgesetzbuch?
Korruption: (1) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6
GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen
einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch? / (2) Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen
eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch? /
(3) Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das
Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und
334, 335a Strafgesetzbuch? / (4) Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9
GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen
einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung?
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: (1) Menschenhandel oder Förderung
des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen
eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a
Strafgesetzbuch? / (2) Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124
Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach §
24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt
worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein
rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million
fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz
1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio.
(zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter
Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes
vorausgesetzt.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben
oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung
nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt? Bzw. konnten die öffentlichen
Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer
Verpflichtung nachweisen?
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: (1) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial-
oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen? / (2) Verstoß gegen das Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes
nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro
belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor
Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein
vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1
besteht. / (3) Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das
Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404
Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens
2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten
oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden?
Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen
Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder
der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab
Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG
gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger
rechtswidrig beschäftigt wurde. / (4) Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124
Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer
Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden?
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet
sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt?
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1
Nr. 3 GWB): Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird?
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche
Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen
mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken?
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt (§
124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen
Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt
werden kann?
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung
daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann?
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte
Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt?
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher
Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe
oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln? Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende
Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen?
Bzw. hat das Unternehmen versucht vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen
fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat
es versucht, solche Informationen zu übermitteln?
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen das
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das
Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs.
1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig
Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00
(zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2
SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder
Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an
einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht.
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Thulium-Fiber-Enukleationssystem
Beschreibung: Die Universitätsklinik und Poliklinik für Urologie behandelt [mit Ausnahme der
pädiatrischen Urologie] das gesamte Spektrum urologischer Erkrankungen. Die
endourologische Versorgung von Patienten mit benignem Prostatasyndrom (BPS) stellt dabei
einen Schwerpunkt in der Routineversorgung dar. Die Behandlung der Patienten, die ein
solches Krankheitsbild aufweisen, erfolgt bis dato durch die konventionelle Schlingenresektion
(TUR-P) bzw. durch offenchirurgische Behandlung der Prostata mittels transvesikaler Adenom-
Enukleation. Aus der bisherigen Versorgungssituation ergibt sich der zwingende Bedarf an der
Erweiterung [und einer daraus resultierenden Modernisierung] des vorhandenen Geräteparks,
um eine zeitgemäße und leitlinienkonforme Behandlung der Patienten der Universitätsmedizin
zu gewährleisten. Aus dieser Ausgangssituation ergibt sich im Konkreten der Bedarf an einem
Thulium-Fiber-Enukleationssystem, da zum aktuellen Zeitpunkt kein vergleichbares System
am Standort Halle verfügbar ist. Mit Beschaffung einer solchen Geräteeinheit wird die
Verbesserung der medizinischen Versorgung benigner Prostatahyperplasien sowie
Steinbehandlungen forciert. Das geforderte System stellt ein Kombinationssystem, bestehend
aus Laser- und Morcellationseinheit dar. Darüber hinaus bildet eine endoskopische
Grundausstattung zur Gewährleistung einer sofortigen Einsatzbereitschaft Inhalt der
angefragten Gerätekomponente. Da die Verwendung der endoskopischen Instrumentarien
den Einsatz entsprechender Schneide- und Koagulationselektroden bedingt, werden innerhalb
dieses Vergabeverfahrens entsprechende Verbrauchsmaterialien betrachtet.
Interne Kennung: HAL_UK_2024_21
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33169100 Chirurgie-Laser
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Universitätsklinikum Halle (Saale) Klinik für Urologie Endo-OP-
Trakt FG 1, E 04 Ernst-Grube-Straße 40 06120 Halle (Saale)
5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Weitere vom Bieter
vorzulegende Unterlagen: [X] dieses Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und
unterschrieben (Textform) [X] ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung
des Bieters (Formular UKH) (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem
Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-
/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben)
(Textform) [X] ausgefüllte und unterschriebene Bewerbererklärung nach Abschnitt 2, Anlage
1a des Landes Sachsen-Anhalt (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei
einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-
/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (oder
Nachweis über Präqualifizierung) (Textform) [X] aktueller Auszug Beruf- und/oder
Handelsregister in einfacher Kopie (nicht älter als 3 Monate) (in einfacher Kopie) [0]
ausgefüllte und unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (im Bedarfsfall); Hinweis: bei
einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-
/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform) [0] im Bedarfsfall / gilt nur für Bewerber-
/Bietergemeinschaften mit Nachunternehmern: Auftragsbezogene Darstellung von Struktur,
Funktionen, Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie
die Darstellung der technischen und kaufmännischen Leitung Ausführungen auf max. 2 DIN
A4-Seiten. (Die Darstellung ist als PDF Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.) [0]
im Bedarfsfall (Eignungsleihe): rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des
Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen Mittel/Kapazitäten
/Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in einfacher Kopie) [X] Referenzliste mit
vergleichbaren Aufträgen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, bezogen auf den Leistungsgegenstand mit Angabe von Leistungszeitraum
sowie Name und Ansprechpartner der Referenz [X] vollständig ausgefülltes
Leistungsverzeichnis in den Teilen Titel, Systemspezifikationen, Lieferung/Installation
/Einweisung, Technische Serviceleistungen, IT-Sicherheit [X] vollständig ausgefülltes und
unterschriebenes Preisblatt (Textform) [X] Angebotszusammenstellung des Bieters inkl. der
einzelnen technischen Bezeichnungen seines Angebotes einschließlich der Angabe der
Modellnummer, Herstellernummer und Netto-Einzelpreisen [X] Nachweis der
Konformitätserklärungen / CE-Zertifizierung des angebotenen Systems/ Systeme (Kopie) [X]
vollständige Datenblätter/ Prospekte oder Produktbeschreibungen und Bedienungsanleitungen
aller angebotenen Positionen in Wort und Bild [X] vollständig ausgefüllte Ergänzende
Vertragsbedingungen (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft ist
dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. [X] vollständig
ausgefüllte Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (Formular UKH) (Textform); Hinweis:
bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses
Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer
auszufüllen und zu unterschreiben (Textform) [X] vollständig ausgefüllte Erklärung zum
Nachunternehmereinsatz (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft
ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. [X] vollständig
ausgefüllte Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bewerber-
/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem
Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu
unterschreiben (Textform) [X] unterschriebene Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k
der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionspaket);
Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der
Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform) [X] vollständig ausgefüllte
Geschäftspartnerbedingungen UKH (in Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft ist
dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. [0] Standard-
Auftragsverarbeitungsvereinbarung inkl. Anlage 1-5 Anmerkung: Dieses Dokument ist nur
dann vorzulegen, insofern die Anforderung aus der Beantwortung der Standard-Abfrage-IT-
Sicherheit [Leistungsverzeichnis] hervorgeht. [X] Pre-Installations-Checkliste [0]von einer
akkreditierten Organisation - zertifiziertes Energiemanagement nach DE EN ISO 50001 [X]
ggf. weitere abgeforderte Unterlagen (vgl. Leistungsverzeichnis, Bekanntmachung)
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Struktur / Vertretungsbefugnisse laut Handelsregisterauszug Auszug aus
vergleichbaren Register bzw. einer Genehmigungsbehörde
Beschreibung: Erfüllt, wenn der Bewerber die Eintragungs-/ Registernachweise für die
juristische Person - Nachweise entsprechend der zutreffenden Gesellschaftsform
(Handelsregister, Gewerbe- oder Bundeszentralregister) mit Angaben zum Geschäftszweck
und Auflistung der Gesellschafter und Vertretungsbefugnissen eingereicht hat. (nicht älter als
6 Monate) (in einfacher Kopie)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Der Bieter hat die Referenzliste mit vergleichbaren Aufträgen innerhalb der
letzten drei Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bezogen auf den
Leistungsgegenstand mit Angabe von Leistungszeitraum, Nennung des Auftraggebers,
Ansprechpartner und dessen Telefonnummer sowie Beschreibung des Umfangs der
Leistungserbringung gemäß tabellarischer Vorgabe des UKH.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote
ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Preis für die Geräteeinheit fließt zu 30 % in die Wertung ein. Das
wirtschaftlichste Angebot erhält die maximale Anzahl gewichteter Punkte. (30) Die übrigen
Angebotspreise (P(Bieter)) werden zum wirtschaftlichsten Preis (P(min)) ins Verhältnis
gesetzt. Zur Berechnung des Zuschlagskriteriums Preis Geräteeinheit , wird die
Gesamtsumme (Brutto) des Projektpreises inkl. aller Bestandteile, mit folgender Formel
berechnet: P(min)/P(Bieter)x30
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Verbrauchsmaterialien
Beschreibung: Die Bewertung des Zuschlagkriteriums Preis Verbrauchsmaterialien fließt mit
25 % in die Gesamtwertung ein. Im Teil C des Preisblattes sind die Bieter dazu angehalten,
die erforderlichen Verbrauchsmaterialien für eine Standard-Prozedur (Laser-Enukleation der
Prostata mit Morcellation) aufzuführen. Der ermittelte Gesamtpreis pro Prozedur wird zur
Angebotswertung mit 150 multipliziert. (Anzahl geplanter Eingriffe pro Jahr) Das
wirtschaftlichste Angebot erhält die maximale Anzahl gewichteter Punkte. (25) Die übrigen
Angebotspreise (P(Bieter)) werden zum wirtschaftlichsten Preis (P(min)) ins Verhältnis
gesetzt. Zur Berechnung des Zuschlagskriteriums Preis Verbrauchsmaterialien , wird die
Gesamtsumme (Brutto) des Projektpreises inkl. aller Bestandteile, mit folgender Formel
berechnet: P(min)/P(Bieter)x25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Systemspezifikation
Beschreibung: Die Bewertung des Zuschlagskriterium Systemspezifikation erfolgt anhand
der nachfolgend dargestellten Bewertungsmatrix und Punkteverteilung und fließt mit 35% in
die Gesamtwertung ein. Es können maximal 70 Punkte (max. gewichtete Punkte: 35) für
dieses Zuschlagskriterium erreicht werden. Zur Berechnung der in Summe erreichten
gewichteten Gesamtpunktzahl des Bieters beim Zuschlagskriterium Systemspezifikation wird
folgende Formel angewendet: erreichte Punkte(Bieter)x35/70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Preisbindung Verbrauchsmaterialien
Beschreibung: Die Bewertung des Zuschlagskriterium Preisbindung
Verbrauchsmaterialien fließt mit 10% in die Gesamtwertung ein. Es können maximal 70
Punkte (max. gewichtete Punkte: 10) für dieses Zuschlagskriterium erreicht werden. Zur
Berechnung der in Summe erreichten gewichteten Gesamtpunktzahl des Bieters beim
Zuschlagskriterium Preisbindung Verbrauchsmaterialien wird folgende Formel angewendet:
Preisbindung Monate_max(Bieters)x10/Preisbindung Monate(maximal)
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=722218
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=722218
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der
Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen
oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen
nachzureichen oder zu vervollständigen. (§ 56 Abs. 2 VgV) Die Nachforderung von
leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es
sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht
verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56
Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/11/2024 10:05:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die
Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: Der Antrag ist unzulässig,
soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Organisation, die Angebote bearbeitet: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Registrierungsnummer: DE 811 574983
Abteilung: Kaufmännische Direktion
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06120
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich I - Vergabestelle
E-Mail: vergabe@uk-halle.de
Telefon: +49 345 557 1841
Fax: +49 345 557 905020
Internetadresse: https://www.umh.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Registrierungsnummer: 03455141536
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon: +49 345 5141529
Fax: +49 345 5141115
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9d624d1f-0168-404c-bd76-13cd0168cb46 - 02
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/10/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 203/2024
Datum der Veröffentlichung: 17/10/2024
Referenzen:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=722218
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=722218
https://www.umh.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202410/ausschreibung-628891-2024-DEU.txt
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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